Kreis Höxter

Erstklässler im Kreis Höxter ab dem 13. August auf dem Weg zur Schule

„Brems Dich – Schule hat begonnen“: Die Kreispolizei startet Aktionen rund um die Sicherheit auf dem Schulweg und kontrolliert zudem in den nächsten Wochen verstärkt.

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12.08.2020 | 12.08.2020, 18:57

Kreis Höxter. Ab dem 13. August stürmen die i-Dötzchen voller Tatendrang die Schulen im Kreis Höxter. Für sie beginnt der Ernst des Lebens – allerdings nicht nur in der Schule, sondern auch im Straßenverkehr – also auf dem Weg zur Schule und von dort wieder nach Hause. Sie sind wie in der Schule die „Neuen" und müssen auch im Straßenverkehr lernen und angeleitet werden.

Damit auf dem Schulweg zu den Grundschulen im Kreis Höxter nichts schief geht, startet die Polizei im Kreis Höxter wieder Aktionen rund um die Sicherheit auf den Schulwegen. Daneben werden in den ersten Wochen des neuen Schuljahres verstärkt Geschwindigkeitsmessungen, Überprüfungen zum richtigen Gebrauch von Rückhaltesystemen und Kindersitzen sowie besondere Bus- und Zweiradkontrollen im Schulverkehr durchgeführt.

Lebens- und Wahrnehmungswelt ist eine völlig andere

Kinder sind im Straßenverkehr besonders gefährdet, da ihre Lebens- und Wahrnehmungswelt eine völlig andere ist als die der Erwachsenen. Sie haben ihre Bewegungen noch nicht unter Kontrolle, es fällt ihnen schwer, mehrere Dinge gleichzeitig zu tun. Außerdem sind Laufen und Sehen bei Kindern stärker miteinander verbunden als bei Erwachsenen; sie haben einen starken Bewegungsdrang, sie hüpfen, laufen und rennen auf Gehwegen und werden dadurch für Autofahrer unberechenbar.

Auch können Kinder Entfernungen und Geschwindigkeiten noch nicht richtig einschätzen. Ihr Blickfeld ist um ein Drittel kleiner als bei Erwachsenen, wodurch sie seitlich herannahende Fahrzeuge erst wesentlich später wahrnehmen können.

Mit dem Fahrrad sollte man Erstklässler nicht zur Schule fahren lassen. Erst mit 14 Jahren sind die Fähigkeiten zum sicheren Radfahren entwickelt. Erst ab acht Jahren sind Kinder fähig, sich über einen längeren Zeitraum auf den Straßenverkehr zu konzentrieren.

Die Tipps der Kreispolizeibehörde Höxter, Direktion Verkehr:

ZU FUSS ZUR SCHULE

Denken Sie daran, dass auf ein Kind, das den Straßenverkehr plötzlich bewusst wahrnehmen muss, eine Vielzahl von neuen Eindrücken einstürzen. Soll ein sechs- bis siebenjähriger Schulanfänger richtig auf diese Eindrücke reagieren, ist er oder sie oftmals überfordert und braucht Ihre Unterstützung.

Begleiten Sie Ihr Kind in den ersten Wochen zur Schule und lassen es dabei nach einiger Zeit selbst entscheiden, wann und wo es eine Fahrbahn überquert. Zum Schluss folgen Sie Ihrem Kind mit einem Abstand und kontrollieren (auch heimlich) sein richtiges Verhalten im Straßenverkehr.

Beobachten Sie Ihr Kind und achten Sie darauf, ob es sich über einen längeren Zeitraum konzentrieren kann, Entfernungen herannahender Fahrzeuge richtig einschätzt, Gefahren erkennt, den Unterschied zwischen Fahrbahn, Gehweg und Radweg kennt und sich auf besondere Situationen im Straßenverkehr (Baustellen, parkende Fahrzeuge) einstellen kann.

Bevor Sie mit dem Kind eine Fahrbahn überqueren, halten Sie kurz auf dem Gehweg vor der Bordsteinkante an. Ein Kind braucht diese Zeit, um sich einen Überblick über die Verkehrssituation zu verschaffen.

Kinder haben oft das Problem, Rechts und Links zu unterscheiden. Überlegen Sie deshalb mit ihm an konkreten Stellen, von wo Fahrzeuge kommen können, damit es dort in die richtige Richtung schaut. Grundsätzlich soll es sich natürlich in beide Richtungen versichern, dass die Straße frei ist.

Beachten Sie bitte auch, dass Ihr Kind nun häufig bei Dunkelheit und in der Dämmerung unterwegs sein wird. Deshalb ist helle und reflektierende Kleidung lebenswichtig.

Besuchen Sie Elternveranstaltungen, die sich mit der Verkehrserziehung von Kindern beschäftigen und in der Regel in Zusammenarbeit mit der Polizei über Schulen und Kindergärten angeboten werden.

Aus verkehrserzieherischer Sicht ist der Fußweg zur Schule gegenüber der Beförderung mit dem Pkw vorzuziehen. Der begleitete Weg ermöglicht es den Kleinen, die Verkehrsgefahren behutsam zu erlernen. Denken Sie aber auch immer an Ihr eigenes gutes Vorbild, das Kinder wesentlich intensiver prägt als zeitlich begrenzter Verkehrsunterricht.

Nutzen Sie die Buslinie „Walking Bus", soweit sie an Ihrer Schule angeboten wird. Informationen dazu erhalten Sie an den Grundschulen und bei den Verkehrssicherheitsberatern der Polizei.

MIT AUTO ZUR SCHULE

Denken Sie daran, dass Kinder bis zum zwölften Lebensjahr, die kleiner als 1,50 Meter sind, während der Fahrt eine geeignete Rückhalteeinrichtung haben müssen. Fehlt ein solches Rückhaltesystem, besteht für Ihr Kind ein erheblich höheres Risiko, bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt zu werden.

Der Kindersitz sollte amtlich geprüft und genehmigt sein, was Sie an speziellen Kennzeichnungen erkennen. ´ Lesen Sie genau die Bedienungsanleitung zu dem von Ihnen verwendeten Rückhaltesystem. Viele Kinder verletzen sich, weil der Kindersitz falsch montiert wurde.

Achten Sie bei Sitzerhöhungen darauf, dass der Gurt deutlich über das Schlüsselbein und nicht zu nah am Hals geführt wird. Der Beckengurt sollte wirklich über das Becken und nicht über den Bauch führen. Dazu dienen die Gurtführungen, die sich an den Seiten der Sitzerhöhungen befinden.

Schnallen Sie sich immer an und geben damit Ihrem Kind ein gutes Beispiel.

Lassen Sie Ihr Kind immer an der Seite zum Bürgersteig ein- und aussteigen; achten Sie dabei aber bitte auf Radfahrer.

Behindern und gefährden Sie bei der An- und Abfahrt vor der Schule keine Kinder, die zu Fuß unterwegs sind. Halten Sie lieber in ausreichender Entfernung von der Schule an und lassen Ihr Kind ruhig ein paar Meter gehen.

Bitte denken Sie daran, dass Sie als Fahrzeugführer an haltenden Schulbussen grundsätzlich in beiden Richtungen nur mit Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h) vorbeifahren. Hat der Schulbus die Warnblinkanlage eingeschaltet, ist das gesetzlich vorgeschrieben.