Paderborn

Ein Jahr E-Scooter: Erste Bilanz der Paderborner Polizei

Landrat Manfred Müller findet, die Fahrzeuge haben sich in den Alltag eingefügt. Dennoch betont er, dass die Elektroroller nicht ungefährlich sind.

Die Flotte der E-Scooter des privaten Anbieters Tier ist in Paderborn mittlerweile auf 260 Fahrzeuge erweitert worden. | © Holger Kosbab

24.06.2020 | 24.06.2020, 13:10

Paderborn. Die Zulassung der E-Scooter für den öffentlichen Verkehrsraum und das Inkrafttreten der "Verordnung über die Teilnahme von sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr" liegt ein Jahr zurück. Landrat Manfred Müller stellte dazu eine erste Bilanz der Kreispolizeibehörde Paderborn vor: "Die Fahrzeuge haben sich in unser innerstädtisches Verkehrsgeschehen eingefügt. Auf unsere Unfallbilanz im Kreis Paderborn haben die E-Scooter entgegen erster Befürchtungen keinen großen Einfluss. Ungefährlich sind sie allerdings nicht. Und Verkehrsregeln müssen die Nutzer ebenfalls einhalten."

Seit dem 15. Juni 2019 dürfen zugelassene Elektroroller genutzt werden. Das Angebot ist laut Kreispolizeibehörde groß, doch private E-Roller seien eher selten zu sehen. Das Bild würde durch die Mietroller eines Unternehmens bestimmt werden, das seit Dezember Fahrzeuge in Paderborn anbietet. Die Flotte der E-Scooter sei mittlerweile auf 260 Fahrzeuge erweitert worden. Eine überproportionale Unfallgefahr durch E-Scooter sei nach einem Jahr nicht erkennbar.

In den vergangenen zwölf Monaten habe die Polizei insgesamt sieben Verkehrsunfälle unter Beteiligung von  Elektrokleinstfahrzeugen aufgenommen. Dabei hätten die sieben Fahrer leichte Verletzungen erlitten. Schwere Verkehrsunfälle habe die Polizei bisher nicht verzeichnet. Bei vier Unfällen handele es sich um Alleinunfälle, die vermutlich auf die Unerfahrenheit in der Bedienung dieser neuen Verkehrsart zurückzuführen sei.

Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

Manfred Müller sagte dazu: "Was uns Sorgen bereitet, ist die Leichtfertigkeit einiger Nutzer in Bezug auf die Verkehrsregeln. Insbesondere Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind nicht tolerierbar. Im ersten Jahr hat die Polizei 31 Scooterfahrer, die Alkohol oder Drogen konsumiert hatten, aus dem Verkehr gezogen und angezeigt. Die Elektroroller sind keine Fahrräder, sondern Kraftfahrzeuge und es gelten die gleichen Grenzen wie beim Autofahren. Jeder sollte wissen, dass dann der Führerschein erst mal weg ist und ein Bußgeld- oder Strafverfahren folgt."

Um die E-Scooter sicher und regelkonform zu benutzen, weist die Polizei auf eigene Regeln hin: Fahrer müssten mindestens 14 Jahre alt sein, eine Fahrerlaubnis sei nicht erforderlich und für Elektrokleinstfahrzeuge bestehe eine Versicherungspflicht. Die Fahrer müssten über eine Betriebserlaubnis verfügen. Die Versicherungskennzeichen seien als Klebeplakette erhältlich. Es gilt laut Polizei die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Wer sein Elektrokleinstfahrzeug technisch so verändert, dass es schneller als 20 km/h fährt, müsse mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren rechnen.

Nicht auf Gehwegen

E-Roller haben laut Kreispolizeibehörde auf Gehwegen nichts zu suchen. Es müsse auf Radwegen gefahren werden, an Orten, an denen es keinen gibt, auf der Straße. Die Fahrzeuge dürften zudem nur von einer Person benutzt werden. Wer mit dem E-Scooter abbiegen möchte, soll wie beim Fahrradfahren Handzeichen geben. Beim Abstellen sei immer darauf zu achten, dass niemand behindert oder gefährdet wird. Genau wir beim Autofahren ist laut Polizei die Benutzung von elektronischen Geräten (zum Beispiel ein Handy) verboten.

Vor Stürzen mit einem Roller sei niemand gefeit und, wie beschrieben, komme es auch in Paderborn zu Verkehrsunfällen. Deswegen empfiehlt Landrat Manfred Müller: "Es besteht keine Helmpflicht. Bei Stürzen kann es allerdings selbst bei geringer Geschwindigkeit zu gefährlichen Verletzungen kommen. Daher halten wir das Tragen eines Schutzhelms - wie beim Fahrradfahren - für äußerst sinnvoll."