Kreis Paderborn

Geflügelpest: Für 200 Betriebe im Kreis Paderborn entfallen Restriktionen

Ergebnisse zu den klinischen Untersuchungen in Delbrück liegen jetzt vor. Die Aufstallpflicht bleibt im Kreis weiterhin bestehen.

Die Angst, dass sich Geflügel mit dem Virus infizieren kann, ist nach wie vor da. Die Aufstallpflicht im Kreis Paderborn bleibt bestehen. | © Symbolfoto: Pixabay

03.05.2021 | 03.05.2021, 18:40

Kreis Paderborn. Gute Nachrichten für rund 200 der betroffenen Geflügelhalter im Kreis Paderborn: Klinische Untersuchungen im Sperrbezirk und in Beobachtungsgebieten für die Ausbruchsgeschehen in Delbrück-Hagen und in Delbrück-Westenholz sind abgeschlossen. „Wir konnten keinerlei Auffälligkeiten feststellen, sodass die Restriktionszonen um die beiden Ausbruchsgeschehen per Allgemeinverfügung aufgehoben werden konnten", erklärt Marlies Bölling, stellvertretende Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen. Da es in Hagen nur einen Ausbruch gegeben hat, fallen die meisten der dortigen Betriebe ab dem morgigen Dienstag, 4. Mai, laut Pressemitteilung des Kreises Paderborn aus den Restriktionszonen.

Anders in Delbrück-Westenholz: Am 14. April war hier ein weiterer Ausbruch amtlich festgestellt worden, für den erneut Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet eingerichtet wurden, die weiterhin in Kraft sind. Das heißt, dass für die dortigen Geflügelhalter auch weiterhin die verschärften Restriktionen gelten: So dürfen weder Tiere, Fleisch oder Eier transportiert werden. Ausnahmegenehmigungen sind möglich. Dabei ist sicherzustellen, dass Transportfahrzeuge und Behälter nach jedem Transport zu reinigen und zu desinfizieren sind. Antragsformulare können unter www.kreis-paderborn.de/gefluegelpest heruntergeladen werden. Geflügelhalter können hier auch auf einer interaktiven Karte auch überprüfen, ob sie in einer der beiden Restriktionszonen liegen.

Einschleppung des Virus durch Wildvögel noch nicht völlig gebannt

Die Aufstallpflicht gilt weiterhin für den gesamten Kreis. Funde von Geflügelpest in Deutschland seien bei Wildvögeln seit einigen Tagen rückläufig, so Elisabeth Altfeld, Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen. „Das gibt uns Hoffnung, die Aufstallpflicht Mitte Mai aufheben zu können. Doch noch ist der Frühjahrszug von einigen Wasservogelarten nicht vollständig abgeschlossen und damit die Gefahr einer Einschleppung des Virus durch Wildvögel nicht vollständig gebannt."