Delbrück (bjp). In einem Geflügelbetrieb in Delbrück-Hagen ist die hoch ansteckende Geflügelpest ausgebrochen. Das teilte der Kreis Paderborn am Karfreitag mit. Knapp 30.000 Masthähnchen hätten heute in dem betroffenen Betrieb getötet werden müssen, teilte der Kreis mit.
„Der neue Ausbruchsbetrieb befindet sich am Rande des jetzigen Sperrbezirkes, der im März nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in Delbrück-Westenholz verhängt wurde", erklärte Elisabeth Altfeld, Leiterin des Veterinäramtes, in einer Mitteilung. Die Stallpflicht bleibe weiterhin für den gesamten Kreis bestehen.
Etwa 100 zusätzliche Geflügelhaltungen, die bisher in keiner der beiden Zonen lagen, sind nun von weiteren Auflagen nach der Geflügelpestverordnung betroffen, heißt es in der Mitteilung. Im Sperrbezirk auf dem Gebiet des Kreises Paderborn sind rund 163 Geflügelhaltungen registriert, im Beobachtungsgebiet sind es 480. Gesamtbestand: fast zwei Millionen Stück Geflügel.
Zeitweise Stallpflicht in ganz OWL
Die Tiere im Seuchenbestand müssen nach der Geflügelpestverordnung bereits bei einem deutlichen klinischen Verdacht getötet werden. Zum Einsatz kommt die in solchen Fällen übliche Methode der Begasung mit Kohlendioxid. Danach werden die Ställe gereinigt und desinfiziert. Der betroffene Landwirt erhält eine Entschädigung aus der Tierseuchenkasse.
Seit Anfang März hat es mehrere Ausbrüche der Geflügelpest in Ostwestfalen-Lippe gegeben. Zwischenzeitlich galt die Stallpflicht für die ganze Region. Der Ausbruch im Kreis Paderborn galt dabei als "Superspreading-Ereignis". 200.000 Hähnchen mussten seit März in NRW getötet werden. In Gütersloh soll das Sperrgebiet voraussichtlich am Samstag aufgehoben werden.
INFORMATION
Was ist zu tun bei einem Verdacht auf Geflügelpest?
Bei Verdacht auf Geflügelpest sollte umgehend das Veterinäramt unter der 05251 308-3939, erreichbar Mo – Fr von 9 bis 16 Uhr außer Ostermontag, kontaktiert werden. Außerhalb der Servicezeiten des Infotelefons können die Veterinäre über die Kreisleitstelle unter der 02955–76760 erreicht werden.
Werden außerhalb von Haltungen tote Wildvögel gefunden, könnte dies ein Indiz dafür sein, dass sich unter der wilden Population der Virus verbreitet. „Deswegen bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger große tote Wildvögel zu melden wie wildes Wassergeflügel, Greifvögel, Störche oder Kraniche. Bitte fassen Sie die Tiere nicht selbst an, um eine unbeabsichtigte Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden", betont Altfeld. Totfunde können über das Info-Telefon Geflügelpest gemeldet werden oder per Mail.