Kreis Paderborn. In einem Geflügelbestand in Delbrück-Westenholz hat es einen Ausbruch der Geflügelpest gegeben. Etwa 30.000 Junghennen mussten am Montagmorgen getötet werden. Ein Sperrbezirk wurde eingerichtet.
Bereits am Sonntag hatte das Chemische Veterinär- und Untersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe in den Proben den Geflügelpesterreger H 5 nachgewiesen. Am frühen Montagabend folgte dann das Laborergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts. Der Verdacht hat sich bestätigt: Es handelt sich um die hochansteckende Form der Geflügelpest (Influenza Virus A Subtyp H5N8).

Damit ist der Ausbruch der Tierseuche in einem Geflügelbestand in Delbrück-Westenholz amtlich bestätigt. Das Veterinäramt des Kreises Paderborn hat einen Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet rund um den betroffenen Hof eingerichtet. Nach der Geflügelpestverordnung müssen der Radius von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet zusammen mindestens 10 Kilometer betragen.
Der Sperrbezirk entspricht in seiner Größe der Überwachungszone, die am Montag, 22. März per Allgemeinverfügung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW bis zum Vorliegen der Untersuchungsergebnisse übergangsweise eingerichtet worden war. In dem Sperrbezirk, der bis in den Kreis Gütersloh hineinreicht, befinden sich 109 Geflügelbetriebe, in denen rund 648.000 Stück Geflügel gehalten werden.
Was jetzt zu beachten ist
"Die jetzt angeordneten Schutzmaßnahmen sollen verhindern, dass der Geflügelpesterreger sich weiter ausbreitet", teilt der Kreis Paderborn am Abend mit. Innerhalb des Sperrgebiets muss sämtliches Geflügel in einem geschlossenen Stall oder unter einer überstehenden, geschlossenen Schutzvorrichtung untergebracht werden. Die Aufstallpflicht gilt nach wie vor im gesamten Kreisgebiet und soll verhindern, dass die Tiere Kontakt zu Wildvögeln haben, die als Überträger der Geflügelpest gelten. Halter müssen ihre Tierbestände dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen melden.
Innerhalb des Sperrbezirks dürfen weder Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus oder in Bestände verbracht werden. Sowohl im Sperrbezirk als auch Beobachtungsgebiet werden die Bestände klinisch und risikoorientiert untersucht.
Verendete Legehennen gefunden
Der Geflügelhalter hatte am Samstag verendete Legehennen in seinem Bestand aufgefunden und seinen Hoftierarzt eingeschaltet. Erste Schnelltests fielen positiv aus. Die Veterinäre des Kreises Paderborn untersuchten den Bestand und nahmen Proben, die am Sonntagmorgen an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe gesandt wurden. Es wurde eine Überwachungszone mit einem Radius von drei Kilometern rund um den Verdachtsbetrieb eingerichtet, die auch Teile des Kreises Gütersloh umfasst.
Für den Kreis Paderborn ist es in diesem Frühjahr der zweite Fall: Am 3. März war in einer Hobby-Haltung in Lichtenau-Henglarn die hoch ansteckende Form der Geflügelpest bestätigt worden. Hier mussten 50 Tiere vorsorglich getötet werden. Besonders bitter für die Geflügelhochburg Delbrück: Vor vier Jahren war hier ebenfalls die Geflügelpest ausgebrochen.
In der Überwachungszone auf dem Gebiet des Kreises Paderborn befinden sich insgesamt 109 Geflügelbetriebe, von denen 14 mehr als 10.000 Tiere halten. Insgesamt werden dort rund 648.000 Tiere gehalten.„Wir müssen in dieser Situation alles tun, um unsere Geflügelbestände zu schützen. Ich bitte alle Tierhalter eindringlich, ihre Tiere sorgfältig zu beobachten und bei Verdacht sofort ihren Tierarzt einzuschalten und unsere Veterinäre zu kontaktieren", betont Landrat Christoph Rüther. Der Landrat hat am Sonntag den Krisenstab des Kreises einberufen, um die erforderlichen Schutzmaßnahmen auf den Weg zu bringen.
Der Landwirt erhält eine Entschädigung
Die Tiere im Seuchenbestand müssen nach der Geflügelpestverordnung bereits bei einem deutlichen klinischen Verdacht getötet werden. Zum Einsatz kommt die in solchen Fällen übliche Methode der Begasung mit Kohlendioxid. Danach werden die Ställe gereinigt und desinfiziert. Der betroffene Landwirt erhält eine Entschädigung aus der Tierseuchenkasse.
Die Klassische Geflügelpest ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Hühnern und anderen Geflügel- und Vogelarten. Auch Katzen und Schweine können potenzielle Träger des Erregers sein. Das Virus wird durch direkten Tierkontakt, aber auch über die Luft übertragen, so dass sich eine Infektion rasch ausbreiten kann. Der Erreger wird mit den Sekreten des Nasen-Rachen-Raumes sowie mit dem Kot ausgeschieden. Die meisten, wenn nicht alle, Vogelarten sind empfänglich für die Infektion. Hoch empfänglich sind Puten und Hühner.
INFORMATION
Was tun bei Verdacht auf Geflügelpest
Bei Verdacht auf Geflügelpest sollte umgehend das Veterinäramt (Tel. 05251 308-3939), erreichbar montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr, kontaktiert werden. Außerhalb der Servicezeiten des Infotelefons können die Veterinäre über die Kreisleitstelle unter der Tel. 02955–76760 erreicht werden. Werden außerhalb von Haltungen tote Wildvögel gefunden, könnte dies ein Indiz dafür sein, dass sich unter der wilden Population der Virus verbreitet. „Deswegen bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger große tote Wildvögel zu melden wie wildes Wassergeflügel, Greifvögel, Störche oder Kraniche. Bitte fassen Sie die Tiere nicht selbst an, um eine unbeabsichtigte Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden", betont Altfeld. Totfunde können über das Info-Telefon Geflügelpest gemeldet werden oder per Mail unter veterinaeramt@kreis-paderborn.de.