Delbrück-Lippling. Vor zweieinhalb Jahren gab es letztmals einen Ausbruch der Geflügelpest im Kreis Paderborn, nun ist die Tierseuche zurück. In einem Geflügelbestand in Delbrück-Lippling ist das hochansteckende Virus nachgewiesen worden, vermeldet der Kreis Paderborn. Entsprechende Proben seien durch das Friedrich-Löffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, am Mittwoch, 1. Oktober, bestätigt worden. Rund 10.800 Tiere des Bestands mussten getötet werden.
Um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, sind vom Kreis Paderborn notwendige Maßnahmen eingeleitet worden. Um den betroffenen Betrieb ist eine Schutzzone von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern eingerichtet worden. In diesen Bereichen gelten besonders strenge Auflagen für Geflügelhalter. So dürfen Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu grundsätzlich nicht aus oder in Bestände gebracht werden.
In beiden Zonen muss Geflügel in Ställen untergebracht werden. Dadurch soll der Kontakt zu Wildvögeln und somit die Einschleppung in Geflügelhaltungen wirksam verhindert werden. Wildgänse und -enten gelten als Träger der Erreger der Geflügelpest. „In der jetzigen Situation gilt es möglichst zu verhindern, dass sich das Virus weiter ausbreitet“, erklärt Kreisveterinärin Bettina Bertelt. Zu weiteren Sicherheitsmaßnahmen zähle der regelmäßige Wechsel von Schutzkleidung vor dem Betreten von Stallungen, zudem seien Desinfektionsmaßnahmen streng zu beachten und konsequent umzusetzen.
Geflügelpest-Ausbruch 2023: Mehr als 120.000 Tiere getötet
Geflügelhalter im Kreis Paderborn sollen ihre Tiere sorgfältig beobachten
„Wir müssen in dieser Situation alles tun, um unsere Geflügelbestände zu schützen. Ich bitte alle Tierhalter eindringlich, ihre Tiere sorgfältig zu beobachten und bei Verdacht sofort ihren Tierarzt einzuschalten und unsere Veterinäre zu kontaktieren“, betont Landrat Christoph Rüther.
Werktags ist dies telefonisch möglich unter Tel. 05251 3083952 oder -3953 sowie per E-Mail. An den Wochenenden erfolge der Kontakt über die Kreisleitstelle in Büren-Ahden unter Tel. 02955 76760. Tierhalterinnen und Tierhalter in den Schutz- und Überwachungszonen sind aufgefordert, dem Veterinäramt des Kreises Paderborn umgehend per E-Mail die Anzahl ihrer gehaltenen Vögel mitzuteilen.
Aus dem Archiv: Geflügelpest im Kreis Paderborn: Welche Rolle spielt die Massentierhaltung?
Darüber hinaus dürfen Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden, damit ein direkter Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln ausgeschlossen werden kann. Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, darf für das Tränken der Tiere nicht verwendet werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Der Geflügelpesterreger wird von infizierten Tieren, Produkten, Personen oder durch direkte und indirekte Kontakte über Kleider, Schuhe oder andere Gegenstände aus infizierten Bereichen leicht übertragen. Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist gering und äußert sich im Falle einer Infektion durch grippeähnliche Symptome wie zum Beispiel Fieber, Husten oder Halsschmerzen.
Weitere Informationen zum Ausbruch der Geflügelpest stellt der Kreis Paderborn im Internet zur Verfügung.
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