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Wegen Verschaffens von Kinderpornografie angeklagter Verler erscheint nicht vor Gericht

Dem Mann wird das Verschaffen kinderpornografischer Schriften vorgeworfen. Der Richter will den Angeklagten sehen, dieser soll deshalb polizeilich vorgeführt werden.

Der Angeklagte soll zum nächsten Termin polizeilich vorgeführt werden. | © Symbolfoto/ Pixabay

07.09.2020 | 07.09.2020, 17:53

Verl/Gütersloh. Montagmorgen, 8 Uhr: Vielleicht, mutmaßten Prozessbeteiligte, war es die relativ frühe Stunde, die den Angeklagten den Termin vor dem Strafrichter versäumen ließ. Dort hätte der Verler sich unter anderem wegen des Verschaffens kinderpornografischer Schriften verantworten sollen. Was tun?

Eine Vorführung erschien wenig aussichtsreich und hätte zudem den eng getakteten Sitzungsplan im Gütersloher Amtsgericht durcheinander gebracht. Es wurde erwogen, ersatzweise einen Strafbefehl zu erlassen. Der Staatsanwalt hielt für den nicht Vorbestraften angesichts einer Mindeststrafe von drei Monaten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und 150 Sozialstunden für denkbar. Da der 1992 geborene Angeklagte für die ihm vorgeworfene Deliktsart „ungewöhnlich jung" sei, könne auch eine Therapie angebracht sein.

"Ich möchte mir den anschauen"

Aber der Richter hegte „dann doch Bedenken" gegen diese Verfahrensweise. „Ich möchte mir den anschauen." Das ihm vorliegende Beweismaterial, darunter Bilderserien mit vierjährigen Kindern, sei „das Heftigste, was ich bisher gesehen habe". Außerdem könne der Mann einen Strafbefehl als „Belohnung" dafür auffassen, nicht zur Verhandlung erschienen zu sein.

Also wird ein neuer Termin angesetzt und der Angeklagte dann polizeilich vorgeführt.