Münster/Kreis Paderborn (dpa/lena). Auch für Ratsmitglieder gilt: Die Teilnahme an Sitzungen von kommunalen Parlamenten oder von Ausschüssen ist derzeit nur für Geimpfte, Getestete oder Genesene möglich. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen am Donnerstag entschieden und damit die sogenannte 3G-Regel bestätigt.
Geklagt hatte Günter Koch, AfD-Ratsmitglied der Gemeinde Salzkotten und Mitglied im Kreistag des Kreises Paderborn. Weil er keinen Nachweis über eine Covid-Impfung, Genesung oder Test vorlegen konnte, wurde ihm der Zutritt zu einer Ausschussitzung verwehrt. Koch hatte daraufhin Beschwerde gegen die Anordnung der 3G-Regel für Gremiensitzungen eingelegt.
Wie das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt mitteilt, blieb aber anders als in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Minden die Forderung auf freien Zugang, gerichtet gegen den Bürgermeister, ohne Erfolg. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 15 B 1529/21).
Der 15. Senat des OVG teilte zur Begründung mit, dass zum Infektionsschutz die in der Coronaschutzverordnung festgelegten Regeln auch für Abgeordnete der Kommunen gelten. Ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Rechte der Ratsmitglieder liege nicht vor.
Einschränkung: Durch Tests dürfen keine Kosten entstehen
Das Gericht machte allerdings eine Einschränkung: Bis zum 10. Oktober seien die Corona-Tests für jeden Bürger kostenlos. Ab diesem Zeitpunkt müsse die Kommune dafür sorgen, dass für die Mandatsträger keine Kosten entstehen. „Wegen der Bedeutung des freien Mandats und des kommunalen Ehrenamtes dürfte sich eine mit den Tests verbundene Kostenlast für den Mandatsträger als unzumutbar erweisen", betont das OVG. Auch auf die Möglichkeit einer Immunisierung durch eine kostenlose Impfung müsse sich ein Ratsmitglied nicht verweisen lassen.
Das Verwaltungsgericht Minden hatte Koch in vorheriger Instanz noch teilweise recht gegeben. Es sei rechtswidrig gewesen, ihm aufgrund der 3G-Regelung in der Coronaschutzverordnung den Zutritt zu einer Ausschusssitzung zu verwehren. Obwohl das Gericht betonte, dass das kein grundsätzliches Aus für 3G bei Ratssitzungen bedeutet, sorgte das bei den Kommunen des Landes zwischenzeitlich für viel Unsicherheit.
Auch ein Paderborner Ratsherr - ebenfalls Mitglied der AfD musste Ende August in Polizeibegleitung den Sitzungsaal verlassen, weil er den 3G-Nachweis verweigerte.