Kreis Paderborn

Verschärfte Regeln in den Krankenhäusern: Besuch erst ab dem sechsten Tag

Die Akutkrankenhäuser im Kreis Paderborn haben ihre Einlass-Bedingungen wegen der Corona-Pandemie aktualisiert.

Es gibt Ausnahmen von den strikten Besuchsregeln. | © Pexels

23.11.2021 | 23.11.2021, 16:53

Kreis Paderborn. Aufgrund der steigenden Inzidenzen und der hohen Auslastungen in den Kliniken haben die Akutkrankenhäuser im Kreis Paderborn ihre Besucherregelung erneut verschärft. Ab Mittwoch, 24. November, sind Besuche an den ersten fünf Tagen des stationären Aufenthaltes nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Ab dem sechsten Tag darf ein Besucher pro Tag in der Besuchszeit des jeweiligen Krankenhauses empfangen werden.

Für Besuchende gilt die 3G-Regelung, die entsprechenden Nachweise sind am Empfang vorzulegen. Die Krankenhäuser führen keine Schnelltests für Besucher durch. Das teilten das Brüderkrankenhauses St. Josef Paderborn, die St. Vincenz-Kliniken in Paderborn und Salzkotten, das St. Johannisstift und dieKarl-Hansen-Klinik Bad Lippspringe mit. "Zur Sicherheit unserer Patienten und Mitarbeitenden müssen wir den Durchlauf von Menschen in den Krankenhäusern weitgehend reduzieren", begründet Ute Panske, Geschäftsführerin des St. Johannisstifts diesen Schritt, den die Paderborner Klinikdirektionen einvernehmlich entschieden haben.

"Die Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen. Uns ist bewusst, wie belastend und einschneidend das Verbot für Patienten und deren Angehörige ist. Daher sind auch wie bei den vergangenen Besuchsverboten Ausnahmegenehmigungen durch das leitende Stationspersonal möglich", erklärt Christoph Robrecht, Hausoberer des Brüderkrankenhauses St. Josef Paderborn. Ausnahmen werden beispielsweise für Eltern unbegleiteter minderjähriger Kinder oder bei lebensbedrohlich erkrankten Patienten gemacht.

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Sonderregeln bei Geburten

Auch für die Frauen- und Kinderklinik St. Louise gibt es Sonderregelungen. Werdende Väter oder eine Begleitperson dürfen ihre Partnerin weiterhin während der Geburt begleiten. Für Besucher der Geburtshilfe gilt ab Mittwoch die 2G-Plus-Regel: Ein Besucher pro Tag für maximal zwei Stunden ist erlaubt, sofern der Besucher geimpft oder genesen und zusätzlich einen negativen Schnelltest einer zertifizierten Teststelle (maximal 24 Stunden alt) vorlegen kann. Die tägliche Besuchszeit liegt zwischen 14 und 18 Uhr. Für Begleiteltern der Kinderklinik gelten ebenfalls Ausnahmen.

"Wir folgen mit den neuen Regelungen den behördlichen, dringenden Empfehlungen zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeitenden. Wir setzen alles daran, den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Familien weiterhin gerecht zu werden", so Josef Düllings, Hauptgeschäftsführer der St. Vincenz-Kliniken.