Kreis Paderborn. Wie die Paderborner Polizei meldet, steigt seit Mitte September im Kreis Paderborn die Zahl der Strafanzeigen gegen Personen, die in Apotheken versuchen, mit gefälschten Impfpässen digitale Corona-Impfbescheinigung zu erhalten.
In vielen Apotheken gehört es mittlerweile zum Tagesgeschäft, gegen Vorlage eines Impfausweises den QR-Code für einen digitalen Impfnachweis zu generieren. Dabei fallen aktuell nahezu täglich gefälschte oder verfälschte Impfdokumente auf. So wurden zuletzt am Montag in zwei Paderborner und am Donnerstag in einer Delbrücker Apotheke Fälschungsmerkmale auf Impfpässen festgestellt und die Polizei eingeschaltet.
Nicht nur das Fälschen ist strafbar
Die Polizei stellt solche Impfausweise sicher und geht diesen Fällen wegen Verdachts einer Urkundenfälschung konsequent nach. Über 20 Strafanzeigen wegen der Vorlage von gefälschten Impfpässen werden derzeit bei der Paderborner Kripo bearbeitet. Ein Strafverfahren läuft gegen mutmaßliche Fälscher von Impfdokumenten.
Auf Urkundenfälschung (§ 277 Strafgesetzbuch) steht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Was viele nicht wissen: Strafbar ist nicht nur das Fälschen selbst, sondern auch der Gebrauch von gefälschten Dokumenten.