Büren

Junge tödlich verletzt: Ermittlungen zu Bürener Steinkreuz abgeschlossen

Staatsanwaltschaft und Polizei teilen ihre Erkenntnisse mit. Gegen einen Mitarbeiter von Straßen NRW ist am Amtsgericht ein Strafbefehl und eine Geldstrafe beantragt worden.

Blumen, viele Kerzen und polizeiliches Absperrband markieren im November 2021 den Ort des tragischen Unfalls in Büren-Brenken. | © (Archivbild) Johannes Büttner

23.08.2022 | 23.08.2022, 14:00

Büren-Brenken. Nach dem tödlichen Unglück, bei dem im November 2021 ein siebenjähriger Junge von einem Gedenkkreuz am Straßenrand erschlagen wurde, haben die Paderborner Staatsanwaltschaft und Polizei die Ergebnisse ihrer Ermittlungen abgeschlossen. Demnach soll ein Streckenkontrolleur des Landesbetriebs Straßen NRW wegen fahrlässiger Tötung verantwortlich sein.

Im November 2021 hatten zwei Jungen im Bereich des Kreuzes an der Straße am Loretoberg gespielt, dabei war das etwa 90 Zentimeter große Kreuz von seinem Sockel gekippt und auf den Siebenjährigen gestürzt. Der sechsjährige Spielkamerad hatte noch seine Eltern zur Hilfe geholt, doch auch die von ihnen alarmierten Notärzte hatten den Schwerverletzten trotz Reanimationsmaßnahmen nicht retten können. Das Kind verstarb noch am Unglücksort.

Nun ist durch die Staatsanwaltschaft gegen einen Mitarbeiter des Landesbetriebs vor dem Paderborner Amtsgericht ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro beantragt worden. Den Ermittlungen zufolge habe der Metalldübel, der den Sockel mit dem Sandsteinkreuz verbunden hatte, den schriftlichen Ausführungen eines Sachverständigen nach, nicht den technischen Anforderungen entsprochen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war der Straßenbaulastträger mit seinem beschuldigten Mitarbeiter für die Überprüfung der Standsicherheit des Gedenkkreuzes in der Böschung der Landesstraße 637 verantwortlich, sodass bei pflichtgemäßer Durchführung eines sogenannten Rütteltests am Gedenkkreuz der Tod des siebenjährigen Jungen hätte verhindert werden können.

Die Ermittlungen gegen einen weiteren Mann aus Brenken sind indes mangels Tatnachweises eingestellt worden. Durch die polizeilichen Ermittlungen konnte nicht nachgewiesen werden, dass er sich in den vergangenen Jahren tatsächlich um das Gedenkkreuz kümmerte und damit – neben und zusätzlich zur Verantwortlichkeit von Straßen NRW als Eigentümer des Kreuz-Grundstücks - für die ordnungsgemäße Standsicherheit des Gedenkkreuzes verantwortlich war.