Kreis Paderborn. Viele Kommunen sind an ihren fehlerhaften Flächennutzungsplänen selbst schuld. Dieser Meinung ist der Paderborner Windkraftprojektierer Westfalenwind. Die mittelständische Unternehmensgruppe mit 70 Beschäftigten weist in einer Mitteilung Vorwürfe von Städten und Gemeinden zurück, sie könnten über ihre Flächen für Windkraft nicht mehr eigenständig entscheiden und würden am Ende vor Gerichten nur verlieren können.
„Es stimmt zwar, dass viele Flächennutzungspläne in der Region von Gerichten gekippt werden, aber meist mit Ansage", so Jan Lackmann, Geschäftsführer der Planungsabteilung von Westfalenwind. Betreibe man als Kommune beispielsweise wie Borchen lange nur eine destruktive Verhinderungsplanung, dann dürfe man sich nicht beschweren, wenn man vor Gericht mehrfach baden gehe.
Die Liste der Planungsfehler sei lang und beruhe stets auf einer Missachtung bekannter, klarer Vorgaben höchstrichterlicher Rechtsprechung. Eine Konzentrationsflächenplanung für Windvorrangflächen sei nicht trivial. Weil jedoch das Gelingen der Energiewende auf dem Spiel stehe, dürfe man eine anspruchsvolle Planung von Kommunen erwarten. Gerade in OWL gelinge das oft nicht.
So seien zum Beispiel der Gemeinde Borchen bei der Verabschiedung des Flächennutzungsplanes wichtige Entscheidungen des OVG Münster zu den Flächennutzungsplänen Stemwede, Paderborn und Bad Wünnenberg längst bekannt gewesen. Das Verwaltungsgericht Minden habe sich strikt an die Vorgaben gehalten, als es den Borchener Plan kippte.
In Bad Lippspringe seien Anfang 2020 in der überarbeiteten Flächennutzungsplanungnur 95 Hektar als Windkonzentrationszone ausgewiesen worden und damit 5,6 Prozent der nach Abzugder Tabukriterien verbleibenden Stadtfläche. Begründet worden sei das mit einem völlig überdimensionierten „Kurgebiet", das fast 50 Prozent des Stadtgebietes umfasse und landwirtschaftliche genutzte Ackerflächen miteinbeziehe, die über drei Kilometer vom Stadtgebiet entfernt seien.
Auch in Paderborn oder Bad Wünnenberg gehe es allenfalls um kleinere Korrekturen und genauere Begründungen, um die Planung rechtssicher abzuschließen. Oft hätten Flächeneigentümer und Planungsfirmen auf genau die Aspekte hingewiesen, die später zum Scheitern vor Gericht führten. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum Politik verbindliche Vorgaben der Rechtsprechung ignoriere.
Auch die Landesregierung habe, so Lackmann, zur Verunsicherung beigetragen. Die von CDU und FDP festgesetzten 1.500-Meter-Abstände zur Wohnbebauung widersprächen Bundesrecht, doch viele Kommunen seien den falschen Vorgaben aus Düsseldorf gefolgt.
Es sei unlauter, ständig den Eindruck zu erwecken, Windkraftplaner könnten sich im rechtsfreien Raum bewegen. „Es gibt klare gesetzliche Vorgaben, an die wir uns zu halten haben. Wenn die Windbranche das tut, dann hat sie allerdings auch den Anspruch darauf, Anträge genehmigt zu bekommen."