Borchen

Investor erfreut über Argumente zum Artenschutz bei Windkraftplanung

Der Investor Westfalenwind hofft, schnell die vier Windräder bei Etteln bauen zu können und kritisiert die Gerichtsschelte des Bürgermeisters

Wenn sich die Windräder nicht drehen, sei der Rotmilan nicht gefährdet. So lautet das Urteil des Verwaltunsggericht Minden. | © Josef Köhne

15.01.2020 | 15.01.2020, 06:15

Borchen. Zufrieden mit dem Anfang Januar veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgericht Minden zu den vier geplanten Windkraftanlagen bei Etteln ist der Investor Westfalenwind. Er rechne nun auch damit, dass der Kreis Paderborn dem Gerichtsbeschluss nachkomme und kurzfristig die Genehmigungen erteile, teilte Unternehmenssprecher Daniel Saage mit. Das Urteil bestätige, dass Windkraft und Artenschutz keine Gegensätze seien.

Maschinen schützen sogar Arten

Geschäftsführer Michael Obst bewertet das Urteil als „ein gutes Zeichen für Klima- und Artenschutz". Die von Westfalenwind im Vorfeld vorgeschlagenen Abschaltzeiten für den Fall, dass in direkter Nähe zu den Anlagen Greifvögel nisten, waren vom Gericht übernommen worden. „Also gefährden die Maschinen nicht den Artenschutz, sondern schützen sogar Arten, indem sie demnächst jedes Jahr künftig etwa 30 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom erzeugen können", meint Obst. Auffällig sei laut Obst, dass sich das Gericht in Minden auf seinen 45 Seiten Urteilsbegründung nur auf einer Seite dem Artenschutz widme. Hauptsächlich führe das Gericht auf, welche Fehler die Gemeinde Borchen bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes gemacht habe.

Unverständliche Gerichtsschelte von Borchens Bürgermeister

Vor dem Hintergrund sei auch die öffentliche Gerichtsschelte von Borchens Bürgermeister Allerdissen nicht zu verstehen. „Der Bürgermeister ist ja sogar vom Kreis Paderborn auf die Gefahr hingewiesen worden, dass der Flächennutzungsplan kippen könnte", so Michael Obst. Borchen hätte im Sommer dem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich, dass nur eine Anlage gebaut werden sollte, zustimmen können, meint der Westfalenwind-Geschäftsführer. Allerdissen habe sich mit seiner pauschal ablehnenden Haltung diese Niederlage selbst zuzuschreiben. Bei entsprechend sorgfältiger Planung des Flächennutzungsplans und besserer Abwägung der harten und weichen Tabukriterien hätte die Gemeinde dieses Urteil vermeiden können. „Das VG Minden führt schließlich keine neuen, überraschenden Gründe auf, sondern wendet einfach nur schon bekannte Grundsätze der Rechtsprechung an", erläutert Obst. Mehrfach werde auf Urteile und Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtes und des Oberverwaltungsgerichtes NRW verwiesen.

Anlagen seien maximal weit weg von der Bevölkerung

Warum der Borchener Bürgermeister so vehement gegen die Windräder kämpfe, sei auch aus anderen Sachgründen nur schwer zu verstehen. „Wir sind mit diesen Anlagen maximal weit weg von der Wohnbevölkerung. Etwa 4.000 Meter Abstand zur regulären Bebauung von Etteln und 2.000 Meter zu Dörenhagen-Busch", erläutert Obst. Nicht mal Waldflächen seien berührt. Der Investor meint, dass die Kernanliegen der Borchener Flächennutzungsplan-Überlegungen von vornherein erfüllt gewesen seien. Und das Urteil bestätige jetzt, dass der vermeintliche Artenschutzkonflikt kein Verhinderungsgrund sei.