Borchen

Kreisverkehr an B68-Kreuzung wird vom Landesbetrieb geprüft

Das Verkehrsministerium befasst sich auch mit der Option einer Ampellösung. Warum der Kreis als Straßenverkehrsbehörde keinen Kreisel anordnen kann

Kreisel oder Ampel: Nun prüft Straßen NRW. Foto: Jens Reddeker | © Jens Reddeker

11.07.2019 | 11.07.2019, 19:23

Borchen-Dörenhagen. Die Einrichtung eines Kreisverkehrs auf der B68 im Bereich des Ortsausgangs Dörenhagen wird jetzt vom Landesbetrieb Straßen NRW geprüft – genauso wie die Errichtung einer Lichtsignalanlage. Das ist die Antwort auf die beiden Anfragen, die der heimische Landtagsabgeordnete Bernhard Hoppe-Biermeyer in der ersten Juni-Hälfte bei Verkehrsminister Hendrik Wüst und die Landrat Manfred Müller beim Landesbetrieb Straßen NRW gestellt hatten.

Die aktuelle Antwort aus dem Ministerium befasse sich differenziert mit beiden Optionen, so Hoppe-Biermeyer. Die Errichtung der Lichtsignalanlage könne vergleichsweise zeitnah erfolgen, da hierfür weder Grunderwerb noch weiterer Planungs- und Umbauaufwand erforderlich sei. Die Realisierung eines Kreisverkehrs dauere erheblich länger.

Um die Situation schnell zu entschärfen, ohne die Kreisverkehrslösung aufzugeben, habe der Landesbetrieb aber zugesagt, zu prüfen, ob für den Zwischenzustand auch eine provisorische Lichtsignalanlage aufgestellt werden könne, teilte das Ministerium dem Landtagsabgeordneten mit.

Kreis kann höchstens eine Ampel anordnen

Landrat Manfred Müller hat in einem Telefongespräch mit dem regionalen Leiter des Landesbetriebs Straßen NRW Thomas Rensing die Situation an der Kreuzung besprochen. Ausdrücklich hält Müller auch einen Kreisel für eine mögliche Lösung. Zwingend erforderlich sei aber eine fachliche Bestätigung der Fachbehörde Landesbetrieb, dass ein Kreisverkehr fachlich vertretbar und verantwortbar sei.

Müller betonte, der Kreis als Straßenverkehrsbehörde könne, basierend auf einem einstimmigen Votum der überörtlichen Unfallkommission, zwar eine Ampel, aber keinen Kreisverkehr anordnen. Nur der Landesbetrieb als „Fernstraßenbehörde" und zuständiger Straßenbaulastträger beziehungsweise Kostenträger könne im Rahmen einer fachlichen Prüfung „grünes Licht" für einen Kreisverkehr geben.

Müller hat Rensing auch angeboten, die Planung und den Bau (gegen Kostenerstattung) zu übernehmen, um die Angelegenheit zu beschleunigen. Er habe Rensing deutlich gemacht, dass Bevölkerung, Gemeinde und auch er selbst den Kreisverkehr positiv gegenüber stünden.