Tag der Arbeit

Schnaps ist tabu: So darf der 1. Mai am Godelheimer See gefeiert werden.

Die Stadt Höxter und die Polizei weisen auf die Sicherheitsregeln an der Freizeitanlage Höxter-Godelheim hin.

Engmaschige Kontrolle: Polizei und ein Sicherheitsdienst werden mit Mitarbeitern der Stadt Höxter dafür sorgen, dass Betrunkene am Maifeiertag nicht auf die Freizeitanlage kommen. | © Simone Flörke

25.04.2023 | 25.04.2023, 17:00

Höxter. Die Freizeitanlage Höxter-Godelheim ist ein beliebtes Ziel von Wanderungen am 1. Mai. Auch in diesem Jahr geht die Stadt wieder von einer großen Nutzung der Anlage aus. Auf das bestehende Sicherheitskonzept werde daher hingewiesen, heißt es. „Neben ausgelassenem und friedlichem Feiern kam es in der Vergangenheit besonders bei jungen Wanderern auch immer wieder zu Fehlverhalten, das durch übermäßigen Alkoholkonsum gefördert wurde“, so ein Stadtsprecher.

Hierauf habe die Stadt Höxter bereits 2019 reagiert und zusammen mit der Polizei ein Sicherheitskonzept vereinbart. „Dies wurde notwendig, da es seinerzeit Streit zwischen Besuchergruppen, Ausschreitungen und Gewaltdelikte gab“, blickt Hubertus Albers, Leiter der Polizeiwache Höxter zurück. Mit Blick auf den Feiertag weisen die Stadt Höxter und die Kreispolizeibehörde Höxter daher erneut auf die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen hin und bitten alle Feierfreudigen eindringlich um Einhaltung der Regeln.

Laut Benutzungsordnung für die Freizeitanlage Höxter-Godelheim sind demnach am 1. Mai das Mitführen und der Konsum von hochprozentigem Alkohol in der gesamten Anlage verboten. Dazu zählen branntweinhaltige Getränke wie Spirituosen inklusive Cocktails, aber auch branntweinhaltige Mischgetränke. Bier, Wein und Sekt werden jedoch geduldet.

Um das Verbot durchzusetzen, werden Einlass- und Taschenkontrollen durchgeführt. „Wer regelwidrig hochprozentigen Alkohol mitführt, muss diesen vor Betreten der Anlage in den dafür bereitgestellten Containern entsorgen. Personen, die deutlich unter dem Einfluss von Alkohol stehen, werden nicht auf das Gelände gelassen oder erhalten wenn notwendig einen Platzverweis“, erläutert Ordnungsdezernent Stefan Fellmann.

Wohnmobilstellplatz und Restaurant sind von den Regeln ausgenommen

Bis 18 Uhr ist die Anlage zu verlassen. Ab 17 Uhr wird dies bereits angekündigt werden. Hinweisschilder in der Anlage werden zudem die Regeln für den 1. Mai frühzeitig ankündigen. „Ausgenommen von den Regelungen bleiben das Restaurant Strandgut und der Wohnmobilstellplatz“, führt Volker Rodermund, Abteilungsleiter Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur aus. Neben dem städtischen Ordnungsamt und einem privaten Sicherheitsdienst wird auch die Polizei mit Sondereinsatzkräften die geltenden Regeln kontrollieren. Außerdem werden die DLRG und ein Sanitätsdienst vor Ort sein.

„Im Vordergrund steht grundsätzlich der Dialog mit den Besucherinnen und Besuchern“, sagt Erster Polizeihauptkommissar Albers. „Allerdings werden wir gegen Uneinsichtige, die die Regeln missachten, konsequent mit Platzverweisen und als letztes Mittel auch mit Ingewahrsamnahmen vorgehen“, sagt er.

Auch Bürgermeister Daniel Hartmann appelliert daher an die Besucherinnen und Besucher, sich an die bestehenden Regeln zu halten. „Tragen Sie dazu bei, den 1. Mai zu einem schönen Tag für alle Besucherinnen und Besucher der Freizeitanlage werden zu lassen.“