Höxter

Diese Regeln gelten am 1. Mai für die Freizeitanlage Höxter-Godelheim

Die Stadt Höxter hat sich gemeinsam mit der Polizei auf die Feierfreudigen vorbereitet. Was verboten ist – und wie kontrolliert wird.

So sah es im vergangenen Jahr am See aus. | © Simone Flörke/Archiv

27.04.2022 | 27.04.2022, 08:16

Höxter-Godelheim. Die Freizeitanlage Höxter-Godelheim ist nach Angaben der Stadt Höxter ein beliebtes Ziel von Wanderungen am 1. Mai. Wegen der Corona-Pandemie und den Schutzmaßnahmen waren Partys und Feiern am Tag der Arbeit in den vergangenen zwei Jahren generell untersagt. In diesem Jahr geht die Stadt wieder von einer größeren Nutzung der Anlage am Sonntag, 1. Mai, aus.

Und sie weist deshalb eindringlich auf das Sicherheitskonzept hin. „Die Pandemie ist zwar noch nicht vorbei. Gleichwohl freue ich mich, dass die aktuellen Regelungen ein Feiern wie vor Ausbruch des Corona-Virus zulassen“, sagt Bürgermeister Daniel Hartmann. „Gerade unsere Freizeitanlage hat sich am 1. Mai bei vielen Maiwanderern dabei zu einem beliebten Party-Treffpunkt etabliert.“ Neben ausgelassenem und friedlichem Feiern sei es aber besonders bei jungen Wanderern in den Jahren vor der Pandemie auch immer wieder zu „Fehlverhalten“ gekommen, das durch übermäßigen Alkoholkonsum gefördert worden sei. Darauf hat die Stadt Höxter bereits 2019 reagiert und zusammen mit der Polizei ein Sicherheitskonzept vereinbart. „Dies wurde notwendig, da es seinerzeit Streit zwischen Besuchergruppen, Ausschreitungen und Gewaltdelikte gab“, so Hubertus Albers, Leiter der Polizeiwache Höxter.

Es werden Einlass- und Taschenkontrollen durchgeführt

Vorausschauend auf den Feiertag weisen die Stadt Höxter und die Polizei daher erneut auf die Sicherheitsmaßnahmen hin und bittet alle Feierfreudigen um Einhaltung der Regeln. Laut Benutzungsordnung für die Freizeitanlage Höxter-Godelheim sind demnach am 1. Mai das Mitführen und der Konsum von hochprozentigem Alkohol in der gesamten Anlage verboten. Hierzu zählen branntweinhaltige Getränke wie Spirituosen einschließlich Cocktails, aber auch branntweinhaltige Mischgetränke. Bier, Wein und Sekt werden jedoch geduldet.

Um das Verbot durchzusetzen, werden Einlass- und Taschenkontrollen durchgeführt. „Wer dennoch hochprozentigen Alkohol mitführt, muss diesen vor Betreten der Anlage in die dafür bereitgestellten Containern entsorgen. Personen, die deutlich unter dem Einfluss von Alkohol stehen, werden nicht auf das Gelände gelassen oder erhalten wenn notwendig einen Platzverweis“, erläutert Ordnungsdezernent Stefan Fellmann. Bis 18 Uhr ist die Anlage zu verlassen. Ab 17 Uhr wird dies bereits angekündigt werden.

Ordnungsamt, Sicherheitsdienst und Polizei sind im Einsatz

Hinweisschilder in der Anlage werden zudem die Regeln für den 1. Mai frühzeitig ankündigen. „Ausgenommen von den Regelungen bleiben das Restaurant Strandgut und der Wohnmobilstellplatz“, so Volker Rodermund, Abteilungsleiter Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur. Neben dem städtischen Ordnungsamt und einem privaten Sicherheitsdienst wird auch die Polizei mit Sondereinsatzkräften die geltenden Regeln kontrollieren. Zudem werden die DLRG und ein Sanitätsdienst vor Ort sein.

„Im Vordergrund steht grundsätzlich der Dialog mit den Besucherinnen und Besuchern“, sagt der Erste Polizeihauptkommissar Albers. „Allerdings werden wir gegen Uneinsichtige, die die Regeln missachten, konsequent mit Platzverweisen und als letztes Mittel auch mit Ingewahrsamnahmen vorgehen“, so Albers. Auch Bürgermeister Hartmann appelliert daher an die Besucherinnen und Besucher, sich an die Regeln zu halten. „Tragen Sie dazu bei, den 1. Mai zu einem schönen Tag für alle Gäste und Besucher der Freizeitanlage werden zu lassen.“