Kreis Höxter

Ungeimpft: Personal muss Höxteraner Gesundheitsamt gemeldet werden

Der Kreis legt sein Konzept für die Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegeberufe vor. In der Pflicht sind dabei erstmal nicht die Ungeimpften. Die dürften allerdings Post bekommen.

Medizinisches Personal muss bis zum 31. März Nachweise über Impfungen erbringen. Der Kreis Höxter hat dazu jetzt die Modalitäten bekanntgegeben. | © Joern Spreen-Ledebur

25.03.2022 | 09.06.2022, 13:31

Kreis Höxter. Das Gesundheitsamt des Kreises Höxter legt sein Konzept zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vor. Dabei erklärt das Amt, dass Einrichtungs- oder Unternehmensleitungen Mitarbeiter mit nicht erbrachten Impfnachweisen bis zum 31. März über ein Internetportal des Landes melden müssen.

Laut dem "Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19" hat der Bund geregelt, dass Personen in Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, den Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer maximal 90 Tage zurückliegenden Genesung erbringen.

„Derzeit gehen wir von einer sehr guten Impfquote auch bei den Beschäftigten der Gesundheits- und Pflegeberufe im Kreis Höxter aus", sagt Ronald Woltering, Leiter des Gesundheitsamtes des Kreises Höxter.

Zudem sei die Zusammenarbeit "mit allen Beteiligten sehr gut". Das zeuge von einem "großen Verantwortungsbewusstsein, für das ich allen Beschäftigten herzlich danke“. Für die Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat der Kreis Höxter eine Arbeitsgruppe gegründet. „Wir stehen mit vielen Arbeitgebern und Einrichtungsleitungen in Kontakt und helfen bei eventuellen Fragen gerne weiter.“

Wichtig sei derzeit, dass die betreffenden Unternehmen, Einrichtungen und Einzelpersonen bis zum 31. März die Meldung ans Land vornehmen. Wer konkret einen Nachweis erbringen muss, ist im Infektionsschutzgesetzt (Paragraph 20a im Absatz 1, Satz 1) festgeschrieben.

Im Einzelnen sind das Beschäftigte unter anderem von: Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe und Rettungsdienste.

Zudem stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes im Umsetzungserlass fest, dass auch freiberufliche Einzelpersonen aus den humanmedizinischen Heilberufen, die ausschließlich mobil tätig sind, dazuzählen.

"Beschäftigte, die auch nach dem 31. März 2022 keinen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen, werden vom Kreis Höxter kontaktiert mit der Bitte, eventuelle medizinische Gründe, die gegen eine Impfung sprechen, vorzulegen." Können sie dies nicht, wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, so der Kreis Höxter. Welche Konsequenzen das dann für die Betroffenen haben wird, teilt der Kreis Höxter nicht mit.