Kreis Höxter

Polizei löst am Wochenende mehrere Corona-Partys auf

Mehrere Feiern riefen am vergangenen Wochenende die Beamten auf den Plan. Bei einem Einsatz stellte die Polizei zudem Drogen sicher.

Die Polizei löste am vergangenen Wochenende mehrere Feierlichkeiten auf. | © Symbolbild: Pixabay

26.04.2021 | 26.04.2021, 13:32

Kreis Höxter. Gleich fünf Corona-Einsätze hatte die Polizei im Kreis Höxter am vergangenen Wochenende, wie die Behörde mitteilt. Los ging es demnach bereits am Freitagabend, als ein Bürger der Polizei in den Abendstunden eine Feierlichkeit in Bad Driburg meldete. Die Polizei stellte zusammen mit dem Ordnungsamt der Stadt Bad Driburg eine Feier mit 13 Beteiligen fest. Die Feier wurde aufgelöst, die Beteiligten erwarten nun Ordnungswidrigkeitenanzeigen.

Gegen 17 Uhr sollten in Höxter auf dem Radweg zwischen dem Bahnhof und Schloss Corvey mehr als ein Dutzend Jugendliche unterwegs sein. Bei Eintreffen der Polizei liefen die Jugendlichen teilweise über Bahngleise davon, um sich einer Kontrolle zu entziehen und eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung zu verhindern.

Zwei der Jugendlichen fuhren mit ihren Motorrollern davon. Beide konnten von der Polizei kurz darauf jedoch angehalten werden und bekommen nun weitere Anzeigen, weil sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis waren. Die Polizei stellte zudem bei einem der Jugendlichen Drogen sicher.

Ruhestörung in Brakel

Am Samstagabend traf die Polizei bei einer unerlaubten Feier in Bödexen neun Personen an, gegen die wegen Verstoß gegen die Schutzverordnung Anzeigen geschrieben wurden.

Am frühen Sonntagmorgen, 25. April, kümmerte sich die Polizei um eine gemeldete Ruhestörung im Stadtgebiet Brakel. In einer Wohnung wurden sechs Personen angetroffen, die die Auflagen der Corona-Schutzverordnung nicht einhielten. Einer der Beteiligten muss mit einer weiteren Anzeige rechnen, da er den Beamten gegenüber falsche Personalien angegeben hatte.

Die Polizei überprüfte kreisweit weitere Hinweise auf Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung, Weitere Maßnahmen mussten jedoch nicht getroffen werden.