
Höxter. Glimpflich endete ein Prozess für zwei junge Männer am Amtsgericht Höxter. Das Verfahren gegen die beiden Angeklagten (18 und 20 Jahre alt) wurde unter Auflagen vorläufig eingestellt. Ein dritter Angeklagter erschien derweil nicht zum Prozess.
Laut Anklage sollen die drei jungen Männer Ende Juni des vergangenen Jahres an der Hauptschule in Höxter mehrmals "Sieg Heil" gerufen haben. Anwohner hatten das mitbekommen und daraufhin die Polizei verständigt. Bei einer anschließenden Blutuntersuchung wurde bei den beiden Angeklagten eine Blutalkoholkonzentration zwischen 0,89 und 1,12 Promille festgestellt.
Bei der Anhörung der Angeklagten, bestritt einer der mutmaßlichen Täter, die ihm vorgeworfene Tat begangen zu haben. Gleichzeitig gab der 20-Jährige zu Protokoll, dass er sich nicht erinnern können, ob noch weitere Parolen gerufen wurden.
Der 18-Jährige gab indes an, dass sich die Tat aus der damaligen Situation ergeben hätte. Die Gruppe habe sich über Ausländer unterhalten. Das sei schlussendlich auch der Anlass für die Parolen gewesen. Wer allerdings alles mitgerufen hätte, wisse der 18-Jährige nicht mehr. Das sei zu lange her. Beide gaben jedoch an, dass es sich um etwa zehn Personen gehandelt habe.
Keine rechte Gesinnung feststellbar
Ein im Anschluss an die Anhörung geladener Zeuge sagte aus, dass er von seinem Balkon aus gesehen habe, wie eine dreiköpfige Gruppe verschiedene Parolen gerufen hat. Neben "Sieg Heil"-Rufen hätten die drei auch "Nazis raus" gebrüllt. Als der Zeuge auf die Straße ging, um nachzusehen, hätten mehrere leere Bier- und eine Schnapsflasche um die drei jungen Männer gestanden. Auf Nachfrage identifizierte der Zeuge den 18-Jährigen ohne zu zögern als einen der Beteiligten.
Nach der Befragung des ersten Zeugen willigten die beiden Angeklagten in eine vorläufige Einstellung des Verfahrens unter Auflagen ein. Laut Aussage von Richter Gantzke sei keine rechte Gesinnung festzustellen. Demnach muss der 20-Jährige eine geringe dreistellige Summe zahlen. Der 18-Jährige muss zehn Sozialstunden leisten.
Für die beiden war es indes nicht das erste Verfahren. Zuvor wurden sie bereits unter anderem mit gemeinschaftlichem Hausfriedensbruch, unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln und Fahren ohne Fahrerlaubnis auffällig. Das Verfahren gegen den dritten Angeklagten wurde an das Jugendschöffengericht übertragen.