Höxter

Höxteraner erhält Bewährungsstrafe wegen SS-Parole bei Facebook

Amtsgericht: Vorbestrafter Angeklagter erhält letzte Chance auf Besserung, sonst geht er ins Gefängnis

Am Amtsgericht Höxter musste sich der 32-Jährige aus Höxter wegen der Verwendung von Kennzeichen Verfassungswiedriger Organisationen verantworten. | © David Schellenberg

Amina Vieth
30.01.2019 | 30.01.2019, 14:30

Höxter. Unbelehrbar zeigte sich ein Angeklagter vor dem Amtsgericht Höxter. Andreas S. (Name von der Redaktion geändert) aus Höxter musste sich erneut wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Er ist bereits wegen einer solchen Straftat veruteilt worden.

In diesem Fall hat der 32-Jährige seine politische Gesinnung öffentlich bei Facebook zur Schau gestellt, indem er sein Profilbild mit der SS-Parole "Meine Ehre heißt Treue" versah. Drei Monate auf Bewährung lautete das Urteil von Richterin Christina Brüning. Wegen Vorstrafen sind es nun insgesamt drei Jahre Bewährungszeit für den Höxteraner.

Der 32-Jährige ist für das Gericht kein Unbekannter. Bereits als Jugendlicher sammelte der Höxteraner Einträge im Führungszeugnis. Angefangen 2003 mit Diebstahl, über Raub (2004) bis hin zur gemeinschaftlichen schweren Körperverletzung (2005) und vorsätzlicher schwerer Körperverletzung (2007). Haftstrafen und Arreste gab es bereits für den damals noch Jugendlichen. Zuletzt war es eine Verhandlung wegen Betrugs in Brakel (2016).

Zweimal gab es gegen ihn schon ein Verfahren wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Davon musste er sich einmal vor dem Amtsgericht in Holzminden verantworten, weil er in einem Netzwerk 2014 Hakenkreuze eingestellt hatte und den Hitler-Gruß zeigte.

Der Spruch ist sein Motto

Auch bei der jüngsten Verhandlung war es das Internet, in dem er sich mindestens als Sympathisant der rechten Gesinnung zeigte. Im sozialen Netzwerk Facebook hat er im August 2018 seinem Profilbild den Spruch "Meine Ehre heißt Treue" hinzugefügt. Den Hinweis darauf gab ein Netzverein dem LKA.

Andreas S. habe den Spruch nicht selbst geschrieben, sondern in einem Bearbeitungsprogramm von Facebook ausgewählt, erläutert er vor dem Amtsgericht Höxter. "Wenn es nicht legal ist, warum ist es dann bei Facebook?", fragte der Angeklagte süffisant, der ohne rechtlichen Beistand vor Gericht erschien. Eine Frage, die das Amtsgericht in Höxter natürlich nicht beantworten konnte und auch nicht nachhalten kann, ob die Angaben des 32-Jährigen zutreffend sind.

Wovon aber ausgegangen werden konnte: Der Angeklagte wusste genau, was er da tat und was mit dem Spruch vermittelt wird. Er selbst bezeichnet es als sein Motto. "Meine Ehre ist nunmal meine Treue", betonte er.

Kein Zweifel, dass er sich der Bedeutung der Parole bewusst war

Ob es ihm bewusst war, wessen Motto das einmal war, fragte die Richterin. Der Angeklagte bejahte. Die Frage der Oberamtsanwältin, ob er die vorherige Verurteilung nicht als Anlass genommen habe, seine politischen Ansichten zu überdenken, dürfte damit hinreichend beantwortet sein.

Seine Bewährungshelferin, welche ihn seit einigen Monaten nicht mehr habe erreichen können, berichtete von Besserungen, als Andreas S. von Höxter nach Holzminden zog. Er habe Arbeit gehabt, den Führerschein gemacht. Sein Umfeld in Höxter zu verlassen, habe sich positiv ausgewirkt. Aber eben dorthin ist der Angeklagte wieder zurückgezogen. Und auch wieder arbeitslos.

Für die Oberamtsanwältin bestand kein Zweifel daran, dass Andreas S. wusste, dass er eine verbotene Parole verwendet. Er habe sich bereits hinreichend mit der Thematik beschäftigen müssen. Immerhin wurde er schon deswegen verurteilt und habe Gelegenheit gehabt, sich von diesen politischen Ansichten zu distanzieren, führte sie in ihrem Schlusswort an. "Jedem Bürger dreht sich der Magen um, wenn er daran denkt, was damals passiert ist", betonte sie und empfahl drei Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Er stand noch unter Bewährung

Der Angeklagte verzichtete auf Schlussworte und eine Äußerung zum Strafmaß: "Ich habe alles gesagt."

Richterin Brüning kam nach einiger Bedenkzeit zu folgendem Urteil: Drei Monate auf Bewährung. Sie unterstelle, dass der Spruch tatsächlich bei Facebook wählbar gewesen sei, "das macht Sie aber nicht straffrei". Denn man nehme durch das Verwenden in Kauf, sich strafbar zu machen. Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren könnten dafür gesetzlich verhängt werden, betonte die Richterin.

Dass Andreas S. jetzt nicht ins Gefängnis muss, habe er der Tatsache zu verdanken, dass er sich seit der Verurteilung 2014 "nicht so schlecht" gemacht habe. Und die aktuelle Tat, "ohne sie zu verharmlosen", sei noch anders zu bewerten als beispielsweise ein Hitler-Gruß.

Er stand noch unter Bewährung aus einer anderen Verurteilung. Somit sind es nun drei Jahre Bewährungszeit und 120 Stunden sozialer Dienst für Andreas S., der das Urteil annahm. Auch den Kontakt zum Bewährungshelfer muss er pflegen. "Es gibt keine dritte Bewährungsstrafe. Dann gehen Sie für längere Zeit ins Gefängnis", mahnte die Richterin.