
Gütersloh. Das Evangelisch Stiftische Gymnasium ESG hat nicht nur akuten Raummangel, es ist auch baufällig. „Die Bedarfe sind nunmehr seit Jahren bekannt, die Sanierungsmaßnahmen sind nicht mehr aufschiebbar", stellt die Stadtverwaltung fest. Seit langem wird darum gerungen, den Ausbau der Schule voranzubringen. Aber wie? Nachdem die Politik sich am Donnerstagabend für den Ausbau des Städtischen Gymnasiums, der Dritten Gesamtschule sowie der Oberstufen aller drei Gütersloher Gesamtschulen entschieden hat, wird nun umgehend aufs ESG geschaut.
Vier Varianten wurden für diese Schule entwickelt: 1. Sanierung des gesamten Gebäudebestandes, 2. Kompletter Neubau (6-Zügigkeit), 3. Umbau/Sanierung plus Neubau (6-Zügigkeit), 4. Umbau/Sanierung plus Neubau (5-Zügigkeit). Variante 2 und 3 entfallen, weil entschieden wurde, dass die Schule fünfzügig bleibt. Stellt man die verbleibenden Varianten 1 und 4 gegenüber, betragen die prognostizierten Kosten in beiden Fällen 46 Millionen Euro.
„Wir waren überrascht, dass plötzlich Variante 4 von der Verwaltung gesetzt ist"
Anders als für Schulen in Trägerschaft der Stadt Gütersloh ist für bauliche Maßnahmen der Schule das Kuratorium verantwortlich. Land und Stadt teilen sich die zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Die Stadtverwaltung favorisiert klar den Neubau auf dem Sportplatzgelände und bat die Politik um Zustimmung für diese Variante.

„Wir waren überrascht, dass plötzlich Variante 4 von der Verwaltung gesetzt ist. Uns liegen dazu keinerlei Informationen vor", sagte Christiane Ziegele (BfGT) im Bildungsausschuss. Am Donnerstagabend sah sich die Fraktion deshalb nicht in der Lage, darüber abzustimmen und schlug vor, die Entscheidung in die Ratssitzung am 3. September zu verschieben. Die anderen Fraktionen sahen das genauso und stimmten dem Vorschlag einstimmig zu. Zentrale Frage bei der Neubauvariante ist die Nachnutzung des Gebäudeteils A – dort, wo sich heute der Haupteingang samt Türmchen befindet. Dieser gesamte Komplex würde als Schule nicht mehr gebraucht. Aber was kommt danach? Und vor allem: Liegen die Sanierungskosten für diesen Teil der Schule dann einzig bei der Stadt Gütersloh? Es kämen auf die Stadt hohe Sanierungskosten in zweistelliger Millionenhöhe zu, die weder das Land NRW noch das Kuratorium des ESG mitfinanzieren würden.
„Ich kann mir ein ESG ohne Türmchen nicht vorstellen"
„Das ESG ist in seinem Konstrukt einmalig", erklärte Schuldezernent Henning Matthes den Lokalpolitikern. „Wir sind als Stadt grundsätzlich an die Finanzierung vertraglich gebunden." Nun stelle sich die Frage, ob man Auflagen damit verknüpfe.
„Die Nachnutzung des nach Sanierung und Erweiterung der Schule nicht mehr schulisch genutzten Gebäudeteils A liegt in der Verantwortung des Kuratoriums als Eigentümerin", stellt die Verwaltung fest. „Gleichzeitig ist die Nachnutzung insbesondere aufgrund der stadtbildprägenden Bedeutung und der Emotionalität, die mit dem Standort verbunden ist, von erheblicher Wichtigkeit für alle Beteiligten und Stadtgesellschaft." Daher soll eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Kuratoriums und der Verwaltung Ideen und Vorschläge erarbeiten, die dann von der Politik abgestimmt werden. „Ich kann mir ein ESG ohne Türmchen nicht vorstellen", sagte Bernd Nickella (Grüne) und die CDU wollte sogleich das Turmblasen zu Weihnachten zugesichert wissen. Die Ratsmitglieder müssen jetzt entscheiden.