Gütersloh

Achtung Wildwechsel: Polizei warnt Autofahrer in Gütersloh

In den Herbst- und Wintermonaten verschlechtern sich die Sichtverhältnisse im Straßenverkehr. Wie bei einem Wildunfall zu handeln ist und wann Bußgelder drohen, teilt die Kreispolizeibehörde mit.

Achtung: Die Polizei warnt vor Wildunfällen. | © David Schellenberg

Alexander Lange
23.10.2019 | 23.10.2019, 22:00

Gütersloh. Mit den Herbstmonaten beginnt auch die dunkle Jahreszeit. Kürzere Tage und eine verschlechterte Sicht im Straßenverkehr. Damit steigt auch das Gefahrenpotenzial, teilt die Kreispolizeibehörde Gütersloh mit. Pressesprecherin Katharina Felsch mahnt deshalb alle Verkehrsteilnehmer zu besonderer Vorsicht und defensiver Fahrweise. „Das ist jetzt die Jahreszeit, in der sich die Autofahrer auch erstmal wieder umstellen und den Gegebenheiten anpassen müssen", sagt Felsch: „Da ist besondere Vorsicht geboten."

Gerade in der Dämmerung komme es vermehrt zu Wildwechseln im Kreis Gütersloh. „Überwiegend an Landstraßen, in der Nähe von Feldern, Wiesen und Wäldern", sagt Felsch. Etwa 800 bis 900 Unfälle sind im Kreis jährlich auf Wildwechsel zurückzuführen – deutschlandweit ereignet sich laut dem Deutschen Jagdverband (DJV) alle 2,5 Minuten ein Wildunfall. Die meisten gehen zum Glück glimpflich aus und enden lediglich mit Blechschäden. Felsch: „Gefährlich wird es aber dann, wenn Autofahrer den plötzlich auftauchenden Tieren ausweichen wollen.

Nasses Laub wird zur Rutschpartie

Im schlimmsten Fall geraten sie in den Gegenverkehr oder kommen zu weit von der Straße ab und landen im Graben oder kollidieren mit einem Baum." Im Notfall rät die Kreispolizei: Abblenden und kontrolliert aber intensiv bremsen. Wichtig sei, dabei das Lenkrad nicht mit hektischen Bewegungen zu verreißen, sondern festzuhalten, um nicht die Kontrolle zu verlieren. Bei einem Zusammenstoß, auch wenn das Wildtier verletzt flüchtet, müsse unbedingt die Polizei oder der Jagdpächter informiert werden.

Es handelt sich zwar laut Bußgeldkatalog nicht um Fahrerflucht, da ein Wildtier nicht als Geschädigter gilt, ein Weiterfahren ist dennoch verboten. Das Strafmaß lautet dann „Tierquälerei" und kann den Autofahrer bis zu 5.000 Euro kosten. Autofahrer sollten deshalb vorsichtig unterwegs und immer bremsbereit sein.

Polizei appelliert tagsüber das Abblendlicht einzuschalten

Auch nasses Laub könne schnell zur Rutschpartie führen. „Besonders in Kurven wird das gefährlich", sagt Felsch: „Für Autofahrer, die dann mit unangepasster Fahrweise einen Unfall verursachen, kann das zum Vorwurf der Ordnungswidrigkeit führen." Nebel und Regen können die Sicht zusätzlich beeinträchtigen.

Die Polizei appelliert, auch tagsüber das Abblendlicht einzuschalten. Alle Verkehrsteilnehmer sollten Rücksicht aufeinander nehmen – Fußgänger, Radfahrer, Motorradfahrer und Autofahrer: „Wir empfehlen Radfahrern, eine Warnweste oder Reflektoren zu tragen. Selber gut zu sehen heißt nicht, gut gesehen zu werden."