Essen/Oberhausen (dpa). Nicht an allen weiterführenden Schulen in NRW endet an diesem Montag die Maskenpflicht im Unterricht. Beibehalten wird sie etwa an der Gustav-Heinemann-Gesamtschule in Essen, zunächst bis zu den Herbstferien, wie die Schule auf Facebook mitteilte. „In keinem unserer Klassenräume kann im normalen Präsenzunterricht der Mindestabstand eingehalten werden", erklärte die Schule. Im Unterricht werde gesprochen, sich ausgetauscht. Man sehe hier ein erhöhtes Infektionsrisiko. Zuvor hatte die WAZ darüber berichtet.
Bereits zu Beginn des Schuljahres sei in der Schulkonferenz über die Maskenpflicht bis zu den Herbstferien gesprochen worden, hieß es weiter. Von den Eltern habe es dafür Zuspruch gegeben.
Für die Ankündigung gab es Lob, aber auch Kritik. „Ich finde die Entscheidung der Schule super. Meine Tochter fühlt sich besser mit der Maske", kommentierte jemand. „Ich frage mich, wofür solche Sachen beschlossen werden und dann jede Schule eigenständig entscheidet", schrieb ein anderer.
Mögliche Unterrichtsverkürzung in Oberhausen
Auch am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Oberhausen bleibt die Maskenpflicht bestehen, zunächst für weitere knapp zwei Wochen. Für den Fall, dass die Schulkonferenz die Maskenpflicht ab dem 14. September abschafft, hat die Schulleitung Unterrichtskürzungen angekündigt. Grund sei, dass dann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr alle Lehrer für einen Unterricht ohne Maskenpflicht zur Verfügung stünden. Pläne für eine Beibehaltung der Maskenpflicht für zunächst zwei Wochen gab es auch am Viktoriagymnasium in Aachen.
Die Maskenpflicht im Unterricht der weiterführenden und berufsbildenden Schulen in NRW bestand seit Beginn des Schuljahres am 12. August. Solch eine Maßnahme gab es flächendeckend in keinem anderen Bundesland. Für Grund- und Förderschüler der Primarstufe galt sie auch in NRW nicht. Auf Schulhöfen und im Schulgebäude bleibt die Maskenpflicht aber für alle an allen Schulformen bestehen.
Wuppertal appellierte an Schulen
Bereits vergangene Woche hatte der Krisenstab der Stadt Wuppertal an die Schulen appelliert, über den 31. August hinaus einen Mund-Nasen-Schutz während des Unterrichts tragen zu lassen. Das Tragen einer Maske sei ein sinnvolles Mittel zur Minderung eines Infektionsrisikos, wenn - wie in vollen Klassen der Fall - Mindestabstände von 1,5 Metern nicht eingehalten werden könnten, hatte die Stadt mitgeteilt.
Schon vor einer Woche hatte das Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg den weiterführenden Schulen das „durchgängige Tragen einer eng anliegenden Mund-NasenBedeckung" empfohlen - „selbst dann, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m üblicherweise eingehalten werden kann". Ob durchgehend eine Mund-Nasenbedeckung getragen werde, habe gravierende Auswirkungen darauf, „wie groß der Personenkreis derer ist, die bei Auftreten eines positiven Falles in der Schule in Quarantäne müssen", heißt es in einem Infoblatt des Amtes.