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13. September

So soll die Kommunalwahl in der Corona-Pandemie ablaufen

Millionen Menschen in NRW dürfen am 13. September über Kommunalparlamente und Bürgermeister abstimmen. Manches ist anders als sonst.

Die Bürger in NRW sind am 13. September zur Stimmabgabe aufgerufen. | © picture alliance/dpa

04.08.2020 | 04.08.2020, 10:00

Düsseldorf. Millionen Menschen in NRW dürfen am 13. September über Kommunalparlamente und Bürgermeister abstimmen. Manches ist anders als sonst. Ein Überblick über die Rahmenbedingungen der Kommunalwahl 2020:

Wahlberechtigt
Bei den Kommunalwahlen 2014 durften fast 14,3 Millionen Menschen wählen – alle Deutsche und Bürger anderer EU-Staaten, die hier leben. Briten dürfen wegen des Brexits nicht wählen. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Viele Stimmzettel
Bis zu sechs Stimmzettel können in der Wahlkabine liegen. In kreisfreien Städten wie Bielefeld sind es drei (Oberbürgermeister, Rat, Bezirksvertretung). In kreisangehörigen Gemeinden sind es vier Stimmzettel (Bürgermeister, Rat, Landrat, Kreis). Darüber hinaus gibt es im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr (RVR) den Stimmzettel für das „Ruhrparlament", und auch die Integrationsräte werden gewählt. Wichtig: Auf den Kommunalwahl-Stimmzetteln darf nur ein Kreuz gemacht werden. Auch eine Briefwahl ist möglich. Diese kann mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder auch oft online beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahltag, dem 13. September, um 16 Uhr zurückgesendet sein.

Zahl der Mandate
Die Zahl steht erst im Nachhinein fest. Bei den Wahlen zu den Vertretungen wurden laut Innenministerium 2014 rund 19.350 Mandate vergeben – rund 14.300 an Männer und etwa 5.000 an Frauen. Eine Sperrklausel wie etwa die Fünf-Prozent-Hürde bei Landtagswahlen gibt es nicht.

Stichwahlen
Die schwarz-gelbe Landesregierung wollte die Stichwahlen für Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte per Gesetz abschaffen, aber das Verfassungsgericht in Münster kassierte das Gesetz. Die Stichwahlen finden nun am 27. September statt – falls kein Bewerber in der ersten Runde mehr als 50 Prozent erreicht.

Einfluss der Pandemie
Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss in den Wahllokalen eingehalten, es muss regelmäßig gelüftet und desinfiziert werden. Außerdem sollen die Wähler einen eigenen Stift mitbringen. Vor Ort müssen Tische, Wahlkabinen und Wahlurnen weit auseinander platziert und zum Beispiel markierte Laufwege vorgegeben werden. Zudem soll das Infektionsrisiko durch Spuckschutzwände zwischen Wählern und Wahlvorstand verringert werden.

Schwieriger Wahlkampf
Die Corona-Pandemie schränkt den Straßen- und Haustürwahlkampf stark ein. „Der Wahlkampf wird unfair sein, weil es ungleiche Startmöglichkeiten für die Kandidaten gibt", sagt der Wuppertaler Universitätsprofessor Hans J. Lietzmann. Amtsinhaber und Kandidaten großer Parteien hätten einen „übergroßen Startvorteil", während die Kandidaten kleiner Gruppen kaum sichtbar werden könnten. Zudem schlage in Corona-Zeiten wie in alle komplexen Situationen „immer die Stunde der Exekutive, also derer, die Lösungen qua Amt vorschlagen können". Vom virtuellen Wahlkampf hält Lietzmann wenig: „Jemanden anzusprechen über das Internet, der von einem noch nichts weiß, ist enorm schwierig." Allerdings: Dem Düsseldorfer Politikwissenschaftler Stefan Marschall zufolge schauen nach anfänglicher Zustimmung viele jetzt kritischer auf das Corona-Krisenmanagement. „Die Beißkraft der Opposition wird in nächsten Wochen noch einmal stärker."

Die Macht der Räte
Ob Kommunalparlamente heute noch viel Macht haben, da gehen die Meinungen auseinander. Marschall meint, dass eher die Aufgaben des Landtags weniger geworden seien. „Vieles wird auf die europäische und die Bundesebene gezogen." Die kommunale Ebene sei dagegen einigermaßen stabil. Ob Umgehungsstraßen oder Schwimmbäder – die Kommunalpolitik betreffe die Menschen persönlich, und da könne die Kommunalpolitik eigenständig entscheiden. Dagegen meint Politologe Lietzmann: „Kommunen sind doppelt schwach." Sie hätten rechtlich keine Kompetenzen, könnten zwar etwa die Hundesteuer erhöhen, aber hätten bei der Verteilung des Steueraufkommens oder beim Eintreiben kaum Möglichkeiten. Zudem seien die Kommunen in NRW meist finanziell schwach auf der Brust. „Wenn die Pflichtaufgaben finanziert sind, bleibt für die freiwilligen Aufgaben meist wenig Geld."