Paderborn

Ein Namenspatron mit ungeklärter Vergangenheit

Albrecht Baron Digeon von Monteton: Der ehemalige Kommandant des Kavallerieregiments 15 in Neuhaus wurde 1946 hingerichtet. Das Urteil eines sowjetischen Militärtribunals ist umstritten

Ohne Erklärtafel: Das Straßenschild der Von-Monteton-Straße in Schloß Neuhaus besitzt allerdings noch einen Hinweis auf die Hausnummern. | © Jochem Schulze

29.08.2016 | 29.08.2016, 11:18

Paderborn. Viele Straßen in Paderborn tragen einen personenbezogenen Namen. Manchmal ist an den Straßenschildern auch noch eine kleine Tafel mit einer näheren Erläuterung zu finden. Die fehlt an der Von-Monteton-Straße in Schloß Neuhaus. Der entsprechende Text wäre auch nicht ganz einfach zu formulieren.

Unbestritten ist, dass Albrecht Baron Digeon von Monteton in den Jahren 1938 und 1939 das in Neuhaus stationierte Kavallerieregiment 15 der Wehrmacht kommandiert hat. Der am 8. Dezember 1887 in Bernburg geborene Berufssoldat übernahm später an der Ostfront verschiedene Truppenteile, ging am 8. Mai 1945 als Kommandant der Festung Libau in sowjetische Gefangenschaft und wurde am 3. Februar 1946 zum Tode verurteilt und sofort hingerichtet.

Das Urteil des Sowjetischen Militärtribunals in Riga ist gut dokumentiert. Von Monteton habe von Juni 1941 an bis zu den letzten Tagen der Festung Libau verschiedene Kriegsverbrechen, darunter "das Niederbrennen von Dörfern, Plünderungen und Verschleppung der Bevölkerung sowie Gräuel, Gewalttaten und Misshandlungen von Kriegsgefangenen" begangen, heißt es in dem Schriftsatz.

Das Urteil ist umstritten. Die Prozesse vor den Militärtribunalen unmittelbar nach Kriegsende hätten nicht den geringsten rechtsstaatlichen Ansprüchen genügt, heißt es in dem im Jahr 2015 erschienenen Buch "Todesurteile sowjetischer Militärtribunale gegen Deutsche". Die Autoren dieser historisch-biographischen Studie haben nach der Öffnung der Archive in der ehemaligen UdSSR und der untergegangenen DDR eine Reihe von Prozessen untersucht.

"In vielen der recherchierten Fälle, besonders bei den wegen Kriegsverbrechen angeklagten Personen, ist es heute nicht mehr möglich, eindeutig individuelle Schuld nachzuweisen oder auf der anderen Seite den Unschuldsbeweis zu führen", schreiben die Herausgeber Andreas Weigelt, Klaus-Dieter Müller, Thomas Schaarschmidt und Mike Schmeitzner in ihrem Vorwort. Erst eine sorgfältige Prüfung aller sowjetischen und deutschen Unterlagen könne zu klaren historischen Urteilen führen, heißt es dort weiter. Die Erklärtafel wird also noch eine Weile auf sich warten lassen.