Paderborn. Die Staatsanwaltschaft Paderborn hat Anklage wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung gegen einen 44-Jährigen erhoben. Der Mann soll Ende März seinen Nachbarn (47) mit einem Hammer angegriffen und dabei schwer am Kopf verletzt haben. Der 47-Jährige erlitt durch die Schläge mit der spitzen Seite des Hammers mehrere Schädelfrakturen und musste im Krankenhaus operiert werden. Zwischenzeitlich schwebte er in Lebensgefahr.
Wie die Staatsanwaltschaft jetzt mitteilt, hätten die Ermittlungen der Polizei Paderborn ergeben, dass es am späten Abend des 31. März eine gewalttätige Auseinandersetzung unter Nachbarn in einem Merfamilienhaus in Marienloh gekommen sei. Dabei soll der 44-Jährige den Nachbarn mit einem Zimmermannshammer in dessen Wohnung angegriffen haben. Zuvor habe er unter dem Vorwand, nach einer Zigarette zu fragen, sich Zutritt zur Wohnung des arglosen Nachbarn verschafft.
Die Staatsanwaltschaft geht "aufgrund dieses Sachverhalts von einer heimtückischen Begehungsweise" aus, heißt es in einer Pressemitteilung. Der 44-Jährige habe nach der Tat den polizeilichen Notruf gewählt, die Tat gegenüber dem Polizeibeamten in der Leitstelle eingestanden und weiter geäußert, dass er vom Nachbarn zuvor beleidigt worden sein will. Anschließend ließ sich der Angreifer von den eingetroffenen Polizeibeamten widerstandslos festnehmen. Eine Mordkommission des Polizeipräsidiums Bielefeld wurde aufgrund der Beweislage nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft nicht eingesetzt.
Angeklagter Paderborner weiterhin in Untersuchungshaft
Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage zum Landgericht Paderborn wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung gegen den Mann erhoben. Lediglich durch das beherzte Eingreifen einer Nachbarin, die auf das laute Geschehen im Mehrfamilienhaus aufmerksam geworden war und dem Angreifer den Hammer entreißen konnte, sei nach den polizeilichen Ermittlungen Schlimmeres verhindert worden.
Der wegen zahlreicher Vermögens- und Betäubungsmitteldelikte bereits strafrechtlich in Erscheinung getretene Angreifer habe zur Tatzeit unter dem Einfluss von Kokain und Methadon gestanden. Er befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt.
Das Landgericht Paderborn hat bislang über die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht entschieden. Die Hauptverhandlung könnte etwa ab Ende September vor dem Schwurgericht des Landgerichts Paderborn stattfinden.