Paderborn. Zwischen zwei Bekannten entspinnt sich ein Streit, der immer weiter eskaliert und letztlich kommt es zu einem Messerstich. Ein 35-Jähriger wird dadurch im August lebensgefährlich verletzt. Im kommenden Jahr muss sich der 26-jährige Kontrahent vor dem Landgericht Paderborn einer Anklage stellen, teilt die Staatsanwaltschaft mit.
Der Besuch des 35-Jährigen bei einem neun Jahre jüngeren Bekannten endete am 18. August mit einer schweren Stichverletzung im Bauchraum. Zuvor war eine Auseinandersetzung der beiden Männer gewalttätig geworden und es kam im Hausflur zu dem folgenreichen Messerstich. Der Verletzte konnte im Krankenhaus notfallmedizinisch versorgt und gerettet werden.
Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen durch die eingesetzte Mordkommission „Säge“ des Polizeipräsidiums Bielefeld hat die Staatsanwaltschaft Paderborn mittlerweile Anklage gegen den 26-jährigen Mann wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben.
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Opfer führte eine aufklappbare Astsäge mit sich
Der Angeklagte befindet sich seit August in Untersuchungshaft und habe sich über seinen Verteidiger zu den Vorgängen in einem Mehrfamilienhaus am Harbortweg geäußert. Demnach sei zuerst ein tätlicher Angriff von dem 35-Jährigen ausgegangen, der dafür eine mitgeführte aufklappbare Astsäge benutzt haben soll. In Notwehr habe sich der 26-Jährige daraufhin mit dem Messerstich verteidigt.
Laut Anklageschrift geht die Staatsanwaltschaft dagegen davon aus, dass die Voraussetzungen der Notwehr in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nicht vorgelegen hätten. Der Vorwurf laute auf Versuchten Totschlag. Laut Strafgesetzbuch (§§ 212, 22) drohen dem Angeklagten bei einer Verurteilung mindestens zwei Jahre Haft.
Ein Prozess vor der Schwurgerichtskammer des Paderborner Landgerichts könnte sich im Falle der Verfahrenseröffnung mit den Einzelheiten des Falls ab etwa Februar 2025 beschäftigen.