Spezialgebiet Hüftgelenke

Neuer Chefarzt an der Klinik für Orthopädie im Brüderkrankenhaus Paderborn

Christoph Windisch ist Spezialist für schonende Operationen an Hüfte und Knien. Seinen Vorgänger hatte das Brüderkrankenhaus Anfang des Jahres entlassen.

Christoph Windisch (Mitte) wird neuer Chefarzt Orthopädie des Brüderkrankenhauses. Darüber freuen sich Heiner Gellhaus (Ärztlicher Direktor, l.) und Siegfried Rörig (Kaufmännischer Direktor). | © Brüderkrankenhaus St. Josef Paderborn

13.10.2022 | 13.10.2022, 15:54

Paderborn. Christoph Windisch ist seit diesem Monat neuer Chefarzt der Klinik für Orthopädie, spezielle orthopädische Chirurgie und Sportmedizin am Brüderkrankenhaus St. Josef Paderborn. Der 45-jährige Facharzt für Orthopädie, Unfallchirurgie und spezielle orthopädische Chirurgie bringt umfangreiche Erfahrungen mit.

„Mit Christoph Windisch erhält die Klinik einen renommierten orthopädischen Chirurgen, der sowohl im Bereich der Hüft- und Knieendoprothetik, als auch auf dem Gebiet der Prothesenwechsel-Operationen hervorragend ausgewiesen ist“, freut sich Siegfried Rörig, Kaufmännischer Direktor des Brüderkrankenhauses.

Ein besonderer Schwerpunkt der operativen Arbeit von Windisch sind minimalinvasive, also besonders weichteilschonende, Zugänge zum Hüftgelenk. Als Chefarzt der Klinik für Orthopädie ist Windisch auch der Leiter des Endoprothetikzentrums der Maximalversorgung im Brüderkrankenhaus. Dort werden jährlich rund 650 Gelenkersatzoperationen an Hüften und Knien durchgeführt.

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In Jena studiert und promoviert

Der 45-jährige Göttinger hat in Jena studiert, wo er 2006 promovierte. Als Oberarzt der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie der Waldkliniken Eisenberg mit dem angegliederten Lehrstuhl für Orthopädie der Friedrich-Schiller-Universität Jena hat er umfassende Kenntnisse im Bereich der Endoprothetik erworben. Zuletzt war er Chefarzt der Helios Klinik in Blankenhain.

Vom bisherigen Chefarzt der Klinik für Orthopädie hatte sich das Brüderkrankenhaus Anfang des Jahres getrennt. Hintergrund war, dass die Ärztekammer Westfalen-Lippe dem Arzt die Weiterbildungserlaubnis entzogen hatte. Er soll eine Weiterbildung bescheinigt haben, die so nicht stattgefunden hatte. In einem weiteren Fall sei ein falscher Zeitpunkt für eine Weiterbildung attestiert worden.