Kreis Paderborn

Gewerkschaft rät Beschäftigten zum Urlaubsgeld-Check

Das Lebensmittel- und Gastgewerbe beschäftigt im Kreis Paderborn rund 9.000 Menschen. Laut Gewerkschaft gehen in der Region dennoch viele Menschen leer aus.

Sparen für den Urlaub: Für viele Menschen steht die erste Auszeit seit Beginn der Corona-Pandemie an – ein Urlaubsgeld ist da besonders willkommen. | © NGG

29.06.2021 | 29.06.2021, 02:00

Kreis Paderborn. "Augen auf beim Urlaubsgeld", rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in einer Presseinfo. Beschäftigte im Kreis Paderborn sollen demnach bei ihrer aktuellen Lohnabrechnung auf die Sonderzahlung zur Jahresmitte zu achten.

„Für viele Menschen steht der erste Urlaub nach langer Zeit an – ein paar zusätzliche Euro vom Arbeitgeber sind da hochwillkommen. Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Urlaubsgeld, doch in vielen Branchen – wie etwa der Ernährungsindustrie, dem Nahrungsmittelhandwerk und der Gastronomie – ist die Extra-Zahlung klar im Tarifvertrag geregelt", sagt NGG-Geschäftsführer Thorsten Kleile.

Das Lebensmittel- und Gastgewerbe beschäftigt im Kreis Paderborn nach Angaben der Arbeitsagentur rund 9.000 Menschen. Nach Beobachtung der Gewerkschaft gehen in der Region dennoch viele Menschen leer aus.

Gerade bei Azubis, Minijobbern und Teilzeit-Kräften wird das Urlaubsgeld gern vergessen, obwohl es ihnen per Tarif zusteht", so Kleile. Sie sollten daher ganz genau hinschauen: Wenn den Vollzeit-Beschäftigten im Betrieb ein Urlaubsgeld gezahlt werde, müssten auch 450-Euro und Teilzeit-Jobber ein solches bekommen. Dieses wird je nach Arbeitszeit anteilig gezahlt, so die NGG.

Auch in vielen Ausbildungsverträgen könne ein Urlaubsgeld klar geregelt sein. Kleile rät: „Wer Fragen hat, sollte sich an die Gewerkschaft wenden." Nach einer Analyse des Portals lohnspiegel.de erhalten aktuell bundesweit 46 Prozent der Beschäftigten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. Klar im Vorteil seien demnach Beschäftigte, die in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeiten. Von ihnen bekommen 73 Prozent die Sonderzahlung. In Betrieben ohne Tarifbindung seien es dagegen nur 35 Prozent. Das Urlaubsgeld wird in der Regel mit der Juni- oder Juli-Abrechnung überwiesen.