Paderborn. Dass man oftmals auf der Straße sicherer radelt als auf dem Radweg, ist eigentlich nichts Neues mehr, könnte man meinen. Bereits seit mehr als zehn Jahren hebt die Stadt Paderborn nach ihren Angaben zur Erhöhung der Sicherheit die Radwegbenutzungspflicht – da wo es nach der Straßenverkehrsverordnung möglich ist – auf.
Das bedeutet, dass die blauen runden Verkehrszeichen mit den weißen Fahrradsymbolen, die bisher die Benutzungspflicht eines Radwegs anzeigten, an diesen Stellen entfernt wurden, wie die Stadt Paderborn mitteilt.
Der Radfahrende habe dann die Wahl, ob er auf der Fahrbahn oder auf dem Radweg fahren möchte. Für Autofahrende bedeute das, dass sie mit Radfahrenden auf der Straße rechnen und ihnen Platz zugestehen müssen. Besonders für das Überholen von Radelnden gelte aus Sicherheitsgründen nämlich mindestens eineinhalb Meter Abstand halten.
Es bestehe fälschlicherweise häufig die Auffassung, dass Radwege im Seitenbereich die Radfahrenden besser schützen würden, dabei sei das Gegenteil laut der Stadt der Fall: Wer auf der Straße radele, fahre immer im Sichtfeld des Autofahrenden. Die bessere Sichtbarkeit des Radelnden bedeute somit gleichzeitig mehr Sicherheit.
„Gerade an Einmündungen und Zufahrten entstehen bei Radwegen im Seitenbereich teils kritische Stellen hinsichtlich der gegenseitigen Erkennbarkeit. Auf der Fahrbahn sind die Radfahrenden dagegen immer im Blick der Autofahrenden. Dies geht auch aus entsprechenden Studien der Unfallforschung hervor", erklärt Arne Schubert vom Straßen- und Brückenbauamt der Stadt Paderborn.
Radeln auf der Straße
Durch das Radeln auf der Straße würden auch mögliche Konflikte zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden entschärft. Für viele Autofahrende sei die geänderte Regelung aber immer noch irritierend. Sie seien oftmals der Ansicht, dass ein Radweg immer benutzt werden müsse. Nicht selten werde auch ein aggressives Verhalten gegenüber Radfahrenden beobachtet und der gesetzliche Mindestabstand von eineinhalb Metern beim Überholen missachtet.
Hier wünscht sich Schubert mehr Verständnis seitens der Autofahrenden und Rücksichtnahme gegenüber der schwächeren Verkehrsteilnehmenden. „Radfahrende haben an vielen Stellen im Stadtgebiet das Recht, auf der Straße zu radeln. Auch wenn man sich unter Zeitdruck mit dem Auto gerne mal schnell am Radfahrenden vorbeiquetscht, so sollte man bedenken, dass sich das Überholen mit zu geringem Abstand auf dem Fahrrad viel unangenehmer anfühlt, als es sich der Pkw-Fahrende vielleicht vorstellt", so Schubert.
Sicherheit der Verkehrsteilnehmer
Durch die Novelle der Straßenverkehrsordnung, die zum Ziel habe, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, seien die Städte dazu verpflichtet, die Radwegbenutzungspflicht zu überprüfen. Nur besondere Gründe könnten eine Benutzungspflicht aufrechterhalten – zum Beispiel ein zu hohes Verkehrsaufkommen auf der Straße oder eine höhere zulässige Fahrgeschwindigkeit der Kraftfahrzeuge. Daraufhin habe die Stadtverwaltung nach ihren Angaben nach und nach die Radwege in Paderborn überprüft und die Radwegbenutzungspflicht an den Stellen aufgehoben, wo es keine einschlägigen Argumente dagegen gab.
In den vergangenen Monaten seien so noch die Gesselner Straße (An den Brodwiesen bis Elser Hude), der Schatenweg (Dubelohstraße bis Trakehnerstraße), die Steubenstraße und die Fürstenallee hinzu gekommen.
Um zu verdeutlichen, dass die Radwegbenutzungspflicht an einer Straße aufgehoben wurde und man jetzt die Wahl habe, auf der Straße oder dem Radweg zu radeln, wurden bis vor Kurzem noch Radfahrpiktogramme auf der Straße beziehungsweise auf dem Radweg markiert. Dies sei jedoch aufgrund eines Landeserlasses momentan nicht mehr erlaubt. Derzeit werde auf Landesebene geprüft, ob diese Piktogramme weiter aufgezeichnet werden dürfen, um es sowohl den Autofahrenden als auch den Radelnden zu erleichtern, zu erkennen, wo sie fahren dürfen und so für ein bisschen mehr Verständnis unter den Verkehrsteilnehmenden zu sorgen.