Streit um Mitgliedschaft

IHK Ostwestfalen bleibt Mitglied im bundesweiten Dachverband

Das Verwaltungsgericht Minden lehnte einen entsprechenden Eilantrag auf Austritt aus dem DIHK ab. Geklagt hatte ein Windkraftunternehmer aus Paderborn.

Das Verwaltungsgericht Minden lehnte einen Antrag für ein Eilverfahren gegen die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen ab. | © Susanne Barth

Sebastian Beeg
22.12.2020 | 22.12.2020, 13:47

Bielefeld/Minden. Mitte Dezember stellte der Paderborner Windkraftunternehmer Johannes Lackmann und die von ihm mitbegründete Westfalenwind-Gruppe beim Verwaltungsgericht Minden einen Antrag für ein Eilverfahren gegen die Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostwestfalen. Die Kammer sollte in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren verpflichtet werden, aus dem Dachverband DIHK auszutreten (Az. 10 L 1046/20).

Laut der Westfalenwind-Gruppe überschreite der DIHK weiterhin seine Kompetenzen, äußere sich fortlaufend zu umstrittenen Themen. Allerdings dürfen sich Dachverband und Repräsentanten laut Gesetz nur zu wirtschaftlichen Themen äußern.

IHK Ostwestfalen begrüßt die Entscheidung

Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht nun jedoch ab. Grund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf die Klage eines Mitglieds einer anderen IHK. In dem Urteil wurde die betreffende IHK verurteilt, ihre Mitgliedschaft im DIHK zu erklären. Aus Sicht der Mindener Richter, sei einstweilige Anordnung im Falle des Eilantrags der Westfalenwind-Gruppe eine nicht zu vereinbarende „und somit unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache beinhalten", heißt es in einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts.

Für die Antragsteller sei das Abwarten „bis zu einer Entscheidung in einem denkbaren Klageverfahren aber nicht mit unzumutbaren, nachträglich nicht mehr zu beseitigenden Nachteilen verbunden." Die IHK Ostwestfalen begrüßte die Entscheidung in einer Pressemitteilung. Die Entscheidung sei „gut und richtig." Erst am 7. Dezember hatte sich die IHK-Vollversammlung mit klarer Mehrheit zur Mitgliedschaft im DIHK bekannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss können noch Rechtsmittel eingelegt werden.