Hövelhof. Schlechte Nachrichten für die Gegner des vom Hövelhofer Gemeinderats beschlossenen Abrisses der Gaststätte „Zur alten Post", die zugleich eine Petition gestartet haben. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) sieht bei dem ehemaligen Lokal keine Denkmalschutzwürdigkeit, teilt die Gemeinde Hövelhof mit.
Mitarbeiter des LWL als beratende Stelle für Gemeinden und Kreise in allen Angelegenheiten der Denkmalpflege hatten sich am 19. Mai einen Überblick über die ehemalige Gaststätte Möller verschafft und das Gebäude einer Prüfung unterzogen. Gegen den geplanten Abriss läuft derzeit auch eine erfolgreich gestartete Online-Petition.
Am Mittwoch wurde die Sennegemeinde Hövelhof über das Ergebnis der Prüfung informiert. Nach deren Abschluss habe die Fachberaterin die Einschätzung der Gemeindeverwaltung bestätigt, dass die bauliche Anlage Allee 34 einschließlich aller Nebengebäude nicht die Voraussetzungen zur Eintragung in die Hövelhofer Denkmalliste gemäß Denkmalschutzgesetz NRW erfülle.
Der LWL könne nicht in ausreichendem Maße wissenschaftliche Gründe für eine solche Eintragung erkennen. Dies läge insbesondere an der Vielzahl der baulichen Veränderungen mit unterschiedlichen Zeitstellungen, die weder im Ganzen noch im Einzelnen ausreichend zusammenhängende aussagekräftige Bau-, Ausstattungs- und Nutzungsschichten überlieferten.
Dabei sei die Überlieferung so disparat, dass die Zeugniskraft des Gebäudes nicht mehr für die Entwicklung und Tendenzen seiner Entstehungszeit sowie seiner Veränderungen genüge. Es fehle an ausreichendem Maße architekturgeschichtlicher, sozialgeschichtlicher und volkskundlicher Gründe für die Erhaltung und Nutzung. In Summe rate die LWL-Denkmalpflege von einer Eintragung in die Hövelhofer Denkmalliste ab.