Düsseldorf/Paderborn. Die beiden Landwahlkreise im Kreis Paderborn müssen neu aufgeteilt werden. Hintergrund ist, dass der Umland-Wahlkreis (Wahlkreis 100 - Paderborn I), zu dem bislang die Kommunen Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof, Lichtenau und Salzkotten zu groß geworden ist. Der Wahlkreis 101 - Paderborn II, der bislang ausschließlich das Paderborner Stadtgebiet umfasst, ist dagegen etwas kleiner.
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU), der für die Wahlkreis-Einteilung zuständig ist, schlägt deshalb vor, die Gemeinde Altenbeken dem Wahlkreis Paderborn-Stadt zuzuschlagen. Der zu große Umland-Wahlkreis hatte zuletzt eine deutsche Bevölkerung von 145.800 Bewohnern. Der Prognose nach würde er kurz vor der nächsten Landtagswahl 2022 von der durchschnittlichen Wahlkreis-Größe um 20,53 Prozent nach oben abweichen.
Paderborner Stadt-Wahlkreis ein wenig größer als Durchschnitt
Das Wahlgesetz schreibt aber vor, dass Wahlkreise, die mehr als 20 Prozent größer als der Wahlkreis-Durchschnitt sind, neu zugeschnitten werden müssen. Der Paderborner Stadt-Wahlkreis ist zwar mit zuletzt 132.445 deutschen Bewohnern auch ein wenig größer als der Durchschnittswahlkreis.
Bei einem Wechsel von Altenbeken in den Stadt-Wahlkreis würde sich aber das Größenverhältnis zwischen den Wahlkreisen wieder angleichen: Der Umland-Wahlkreis wäre nur noch um 12,3 Prozent, der Stadt-Wahlkreis um 15,8 Prozent zu groß. "Vorteil dieser Neueinteilung ist eine gleichmäßigere Verteilung der Bevölkerung zwischen den beiden Wahlkreisen des Kreises Paderborn bei einem vergleichsweise geringen Eingriff", erläutert Innenminister Reul.
Am Ende entscheidet der Landtag
Bei der Landtagswahl im Mai 2017 sind zuletzt Daniel Sieveke (CDU) im Stadt-Wahlkreis und Bernhard Hoppe-Biermeyer (CDU) im Umland-Wahlkreis direkt in den Landtag gewählt worden.
Insgesamt sollen nach Auffassung des Innenministers 13 der insgesamt 128 Landtagswahlkreise geändert werden. In Ostwestfalen-Lippe sind dies nur die beiden Paderborner Wahlkreise. Am Ende entscheidet der Landtag über die Vorschläge des Innenministers.