Bei Kontrolle aufgefallen

Tempo 70 statt 25: Polizei stoppt frisiertes Mofa bei Willebadessen

Die Beamten fischen zudem zwei Scooter-Fahrer aus dem Verkehr. Was den Fahrern nun droht.

Die Polizei zog drei Fahrzeuge aus dem Verkehr - darunter ein super-schnelles Mofa. | © Simone Flörke

27.03.2024 | 27.03.2024, 13:22

Willebadessen/Warburg-Ossendorf. Ein frisiertes Mofa und zwei Scooter ohne gültige Versicherung: Die Beamten des Verkehrsdiensts der Kreispolizeibehörde Höxter fischten am Dienstag diese Fahrzeuge aus dem Verkehr.

In Warburg-Ossendorf befuhr eine 25-Jährige mit ihrem Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) laut Polizei verbotenerweise den Gehweg, dazu noch in die falsche Fahrtrichtung. Am Scooter war kein Versicherungskennzeichen angebracht. Die 25-Jährige wurde nach ihrem Einkauf im Lebensmittelgeschäft angetroffen. Sie gab an, dass sie dachte, dass das Fahren im Ort ohne Versicherung in Ordnung sei, meldet die Polizei am Mittwoch. Die Frau darf nun den E-Scooter nicht mehr fahren, bis das Fahrzeug versichert ist.

Nächster Fall: Einer Bezirksdienstbeamtin in Warburg fiel gegen Mittag ein E-Scooter mit schwarzem, also abgelaufenen Versicherungskennzeichen auf. Der 23-jährige Fahrer hatte nach eigenen Angaben vergessen, sich um eine aktuelle Versicherung zu kümmern, so die Polizei. Die Weiterfahrt wurde bis zur aktualisierten Versicherung untersagt.

Zeitgleich wurde in Willebadessen ein Mofa – in Polizeisprache „Kleinkraftrad“ – kontrolliert, welches mit Tempo 45 unterwegs war. Der Fahrer, ein 15-jähriger Jugendlicher, hatte laut Polizei „vehement“ angegeben, dass es sich um ein Mofa mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h handele. Die ausgehändigten Fahrzeugpapiere sprachen jedoch gegen diese Aussage. Und die mitgeführte Mofa-Prüfbescheinigung reichte nach Polizeiangaben nicht aus, um das Kraftfahrzeug führen zu dürfen.

Das Mofa erreicht auf dem Prüfstand einen Spitzenwert

Es wurde deshalb ein mobiler ungeeichter Rollenprüfstand hinzugezogen. Das Mofa kam demnach auf einen Spitzenwert von 70 km/h. „Da sich hierdurch auch die Fahrzeugklasse änderte, wurde die Strafanzeige gegen den 15-Jährigen nicht nur wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern auch wegen des Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz gefertigt“, so ein Polizeisprecher.

Der Jugendliche durfte nicht weiterfahren. Die technischen Veränderungen müssen rückgängig gemacht werden. „Die Manipulation an Mofa und Kleinkrafträdern, um eine höhere Geschwindigkeit zu erreichen, ist lebensgefährlich. Insbesondere Bremsen und Rahmen sind für die höheren Belastungen oft nicht ausgelegt. Zudem fehlt den jugendlichen Fahrern neben der Fahrerlaubnis auch die Erfahrung, um das Fahrzeug sicher zu führen“, macht Markus Tewes, Leiter der Direktion Verkehr der Polizei Höxter, deutlich. Der Jugendliche wurde seinem Erziehungsberechtigten übergeben.