Kreis Höxter

Kontaktpersonen sollen sich eigenverantwortlich in Quarantäne begeben

Nur noch in Einzelfällen, etwa im Kontext von Kliniken und Pflegeheimen, wird das Gesundheitsamt tätig. Derweil ist Omikron im Kreis Höxter angekommen.

Die Omikron-Variante schlägt im Kreis Höxter zu. | © Symbolbild: Pixabay

25.01.2022 | 25.01.2022, 19:00

Kreis Höxter. Fast 1.000 neue Corona-Fälle innerhalb von sieben Tagen – Tendenz steigend. Auch im Kreis Höxter nehmen die Infektionszahlen rasant zu. Dabei hat sich die Omikron-Variante des Coronavirus’ durchgesetzt und ist kreisweit dominierend, wie es in einer Mitteilung des Kreises heißt. Das starke Infektionsgeschehen hat auch Auswirkungen auf die Arbeit des Gesundheitsamtes. „Es wird Änderungen im Ablauf der Kontaktnachverfolgung geben“, sagt Ronald Woltering, Leiter des Gesundheitsamtes. Unter anderem würden sich Mitarbeiter nur noch im Einzelfall bei Kontaktpersonen melden.

Grundlage für die Änderungen sei die Test- und Quarantäneverordnung, die das Land NRW angepasst hat. So könnten die bundeseinheitlichen Mindeststandards praxisnah umgesetzt werden. „Die Verordnung setzt mehr auf die Eigenverantwortung der Infizierten. Sie sind dazu verpflichtet, ihre engen Kontaktpersonen, zu denen in den letzten zwei Tage vor der Durchführung des Tests und bis zum Erhalt des Testergebnisses ein enger persönlicher Kontakt bestand, unmittelbar zu informieren.“

Ronald Woltering fasst die wesentlichsten Neuerungen zusammen: „Wir werden uns bei unserer Arbeit zukünftig auf die Menschen mit positivem PCR-Testergebnis konzentrieren sowie auf besonders gefährdete und schutzbedürftige Gruppen. Positiv Getestete werden weiterhin angerufen. In dem Gespräch wird nach dem Impfstatus gefragt und ob Krankheitssymptome vorliegen. Die Kontaktpersonennachverfolgung konzentriert sich hingegen nur noch auf besonders sensible Einrichtungen wie Pflegeheime, Kliniken oder Wohnheime der Eingliederungshilfe. Unser Ziel ist, diese vulnerablen Personengruppen weiterhin bestmöglich zu schützen.“

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Infizierte sollen SMS an Kontakte weiterleiten

Zudem werden in der Regel keine Quarantäneverfügungen mehr verschickt. Die infizierte Person und ihre Haushaltsmitglieder seien aufgrund der Coronaschutzverordnung automatisch in Quarantäne. Bei Fragen helfe das Team des Corona-Telefons unter Tel. (0 52 71) 9 65 11 11 weiter.

Wird eine Corona-Infektion festgestellt, erhält die betroffene Person zusätzlich zum Anruf vom Gesundheitsamt eine E-Mail oder SMS. Darin fände sie alle relevanten Informationen zur häuslichen Isolierung sowie zur Quarantäne. „Diese Nachricht können die Infizierten dann an ihre Haushaltsangehörigen und sonstigen Kontaktpersonen weiterleiten“, sagt Woltering.

Personen, die von einer positiv getesteten Person informiert wurden und keine Haushaltsangehörigen sind, sollen sich unabhängig von einer individuellen behördlichen Quarantäneanordnung für zehn Tage nach dem Kontakt bestmöglich absondern, engen Kontakt mit anderen Personen insbesondere in Innenräumen und größeren Gruppen vermeiden, möglichst im Homeoffice arbeiten und bei einem unvermeidbaren Kontakt mit anderen Personen die allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen einhalten. Treten Symptome auf, sind die Kontaktpersonen aufgefordert, sich umgehend abzusondern und einen Test vornehmen zu lassen.