Kreis Höxter

Neue Corona-Regeln: Kreis Höxter fordert Nachbesserung

Einerseits freut sich Landrat Michael Stickeln über die Lockerungen - aber ein Aspekt stößt ihm dabei bitter auf.

Die Öffnungsschritte sind an negative Testergebnisse geknüpft. | © Symbolfoto: Pixabay

12.05.2021 | 12.05.2021, 20:32

Kreis Höxter. Die Infektionszahlen sinken, das Impftempo steigt: Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung hat die nordrhein-westfälische Landesregierung am Mittwochnachmittag (12. Mai) angekündigt, ab Samstag, 15. Mai, zahlreiche Beschränkungen zu reduzieren und gleichzeitig einen belastbaren Rahmen für schrittweise Öffnungen zu schaffen. Dies gilt besonders für Regionen wie den Kreis Höxter, deren Inzidenz stabil unter dem Wert von 100 liegt. Neben Freude ist allerdings in den Augen von Michael Stickeln, dem Landrat des Kreises Höxter, auch Kritik an den neuen Regelungen angesagt.

„Ich freue mich außerordentlich, dass wir damit in einigen Bereichen ein Stück Normalität zurückgewinnen. Das bedeutet eine große Bereicherung für das soziale und wirtschaftliche Leben bei uns im Kreis Höxter", schaut der Landrat optimistisch nach vorn. Bei aller Freude über die angekündigten Freiheiten in vielen Bereichen übt Sitckeln jedoch auch Kritik an den in Aussicht gestellten neuen Regelungen.

Denn nach dem neuen Stufenplan des Landes gilt in Regionen mit einer Inzidenz von 100 bis 50, dass die Öffnungsschritte an negative Testergebnisse geknüpft sind. In vielen Bereichen, die voraussichtlich ab Samstag in Höxter wieder öffnen können, bedeute die neue Coronaschutzverordnung einen großen Gewinn.

Landrat Michael Stickeln kritisiert Teile der Neuregelung - und verlangt eine Nachbesserung. - © Kreis Höxter
Landrat Michael Stickeln kritisiert Teile der Neuregelung - und verlangt eine Nachbesserung. | © Kreis Höxter

Doch gelte die Testpflicht jetzt auch für Einzelhandelsgeschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, in denen die Kundschaft bisher mit Termin einkaufen konnte, ohne ein negatives Testergebnis vorweisen zu müssen. Das soll mit der neuen Coronaschutzverordnung anders werden. Auch für sie soll dann die Testpflicht gelten. Das lehnt Landrat Michael Stickeln "entschieden ab" und er erwartet vom Land eine kurzfristige Nachbesserung der geplanten Coronaschutzverordnung.

Was jetzt passieren soll

Damit die angekündigten Öffnungsperspektiven wirksam werden und rechtssicher angewandt werden könnten, müsse das Land "jetzt sehr zügig eine Anpassung der geltenden Coronaschutzverordnung erlassen". Stickeln: „Wir hoffen, dass die Verschlechterung für den Einzelhandel in Regionen mit einer Inzidenz unter 100 zurückgenommen wird." Im Kreis Höxter wird die Inzidenz zwar zunächst leicht ansteigen, aber weiterhin unter 100 bleiben, schätzt der Landrat.