Kreis Höxter

So geht es im Kreis Höxter mit dem Impfen weiter

Die neue Corona-Schutzverordnung gilt ab 8. März. Dann starten auch weitere Gruppen in die Impfungen.

Weitere Gruppen sollen geimpft werden. | © Symbolfoto: Pixabay

06.03.2021 | 06.03.2021, 16:45

Kreis Höxter. Die neue NRW-Corona-Schutzverordnung tritt ab Montag, 8. März, in Kraft. Unter anderem sehen die Beschlüsse eine schrittweise Öffnung vieler Bereiche des öffentlichen Lebens vor, wenn die Inzidenz in NRW dauerhaft niedrig bleibt.

SOLIDARITÄT

Landrat Michael Stickeln betont dabei die Wichtigkeit, bei der Eindämmung des Virus weiterhin konsequent alle nicht notwendigen Kontakte zu beschränken. „Wir alle haben es selbst in der Hand. Die Pandemie verlangt von uns allen einmal mehr Solidarität – und zwar mit unseren Geschäftsleuten, Gastronomen, Hoteliers und Selbstständigen. Wenn es uns gelingt, die Inzidenz dauerhaft niedrig zu halten, dann ist das für unsere heimische Wirtschaft ein Lichtblick. Wir alle sind gefordert, daran mitzuwirken."

SCHNELLTESTS

Unter anderem sollen allen Bürgern wird mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis ermöglicht werden. „Eine entsprechende Weisung des NRW-Gesundheitsministeriums steht derzeit noch aus. Wir überprüfen derzeit bereits mehrere Optionen, um die Umsetzung von Test-Angeboten zeitnah zu ermöglichen", sagt Matthias Kämpfer, Leiter des Krisenstabes des Kreises Höxter.

BERUFSGRUPPEN

Das Land hat den Impfplan für Priorisierungsgruppe 2 vorgestellt. Demnach wird es ab der kommenden Woche Impfangebote für diese Kategorie geben. Ab dem 8. März sollen folgende Gruppen ein Impfangebot erhalten: Kitabetreuer, Kindertagespflegepersonen; Lehrer an Grund-, Förder- und Sonderschulen; Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgern; Personal, Bewohner und Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen.

„Die Terminkoordination läuft bereits und findet gemeinsam mit den jeweiligen Einrichtungsleitungen oder Arbeitgebern statt", erläutert Matthias Potthoff, Leiter des Impfzentrums. „Die Impfungen erfolgen je nach Personenkreis entweder im Impfzentrun oder vor Ort in den Einrichtungen. Auch das klären wir individuell mit den Leitungen."

SCHULEN

Auch die Lehrkräfte und Beschäftigten an Grundschulen und Förderschulen werden in den nächsten Tagen geimpft. Dazu werden dem Impfzentrum Brakel in der kommenden Woche rund 1.000 zusätzliche Impfdosen geliefert. „Unser gemeinsames Ziel ist, für die Lehrer so schnell und unbürokratisch wie möglich einen Impftermin zu realisieren, damit sie geschützt werden und der Schulbetrieb weiterhin sichergestellt werden kann. Aufgrund der derzeitigen Auslastung des Impfzentrums müssen diese Impfungen jedoch vormittags stattfinden, da nachmittags bereits die Termine für die Menschen aus der Priorisierungsgruppe 1 vergeben waren. Wir gehen davon aus, dass die Zweitimpfung der Lehrkräfte in zwölf Wochen dann nachmittags stattfinden kann", erklärt der Schulrat für Grundschulen im Kreis Höxter und Sprecher der Schulräte für den Kreis, Hubert Gockeln. „Wir haben das zu impfende Personal der Schulen so auf verschiedene Tage aufgeteilt, dass in jedem Fall die Notbetreuung gesichert werden kann. Allerdings muss vorübergehend der Distanzunterricht um ein bis zwei Tage pro Klasse ausgeweitet werden. Die Eltern werden von den Schulen hierüber informiert."

VORERKRANKUNG

Menschen mit Vorerkrankungen wird voraussichtlich Ende März ein Impfangebot gemacht. „Das NRW- Gesundheitsministerium hat angekündigt, dass diese Menschen keinen Antrag auf eine Schutzimpfung stellen müssen. Wie die Terminvergabe realisiert wird, soll noch angekündigt werden", sagt Kämpfer.

EINZELFALL

Menschen mit Vorerkrankungen, die nicht in einer Liste mit einem hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Corona-Infektion stehen, können einen Antrag auf eine vorzeitige Coronaschutzimpfung beim Kreis stellen. Darüber wird dann im Einzelfall entschieden. Danach ist ein schriftlicher Antrag – inklusive eines Zeugnisses vom Arzt – auf Einzelfallentscheidung beim Kreis Höxter, Abteilung Soziales, Pflege und Schwerbehinderung, zu stellen.