
Kreis Höxter. Die Kommunalpolitiker der heimischen Parteien begrüßen fast durchweg das jüngste Urteil des NRW-Verfassungsgerichtshofs in Münster zur geplanten Abschaffung der Stichwahl bei den Kommunalwahlen im September nächsten Jahres. Lediglich die CDU bedauert die Gerichtsentscheidung.
Die Richter hatten mit knapper 4:3-Mehrheit entschieden, dass der Beschluss der schwarz-gelben Landesregierung, auf eine Stichwahl bei den Landrats- und Bürgermeisterwahlen zu verzichten, nicht verfassungskonform ist. Wie schon für die vorangegangenen Wahlen bedeutet das auch für die kommende Kommunalwahl: Bekommt kein Landrats- oder Bürgermeisterkandidat im ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der Stimmen, gibt es eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit dem besten Ergebnis.
Christian Haase (CDU)
„Eine knappe Entscheidung. Wir haben das so zu akzeptieren", kommentiert CDU-Kreisvorsitzender Christian Haase das Urteil. „Ich hätte mir aus politischen Gründen eine andere Entscheidung gewünscht", macht er aus seiner Enttäuschung allerdings keinen Hehl. Er habe nun die große Sorge, dass bei einem zweiten Wahlgang die Wahlbeteiligung nur sehr gering ist. „Wenn die Wahlbeteiligung bei 30 Prozent liegt, ist die demokratische Legitimation durch eine Stichwahl keinesfalls größer", meint der Beverunger.
Helmut Lensdorf (SPD)
„Die erste Siegerin der Kommunalwahlen 2020 steht bereits jetzt fest: Es ist die Demokratie in unseren Städten", freut sich hingegen der Kreisvorsitzende der SPD, Helmut Lensdorf. Mit der Stichwahl hätten „die Wählerinnen und Wähler das entscheidende Wort und die dann Gewählten klareren Rückhalt". Der CDU/FDP-Koalition wirft er vor, versucht zu haben, „das Wahlrecht nach Belieben zu verbiegen". Lensdorf: „Ihre jetzt gescheiterte Wahlrechtsänderung hatte zum Ziel, ihre Macht in den Rathäusern zu sichern."
Ricardo Blaszczyk (Die Grünen)
Ricardo Blaszczyk, Kreissprecher der Grünen, bezeichnet das Urteil des Verfassungsgerichtshofs als eine Entscheidung „für den Erhalt gelebter Demokratie".Jetzt gelte es, die Wähler zu motivieren, auch bei einem zweiten Wahlgang an die Wahlurne zu gehen und damit Demokratie mitzugestalten."
Ob die Grünen mit eigenen Kandidaten ins Rennen gehen werden oder gemeinsam mit anderen Parteien sich auf Bewerber einigen, lässt Blaszczyk offen. „Die einzelnen Ortsverbände müssen das vor Ort entscheiden. Ich denke, dass wir im Januar in die Diskussionen kommen werden." Auch der Kreisverband werde sich im Januar mit der Frage beschäftigen, ob man einen eigenen Landrats-Kandidaten aufstellen werde. „Die endgültige Entscheidung fällt dann basisdemokratisch die Kreis-Mitgliederversammlung Anfang Februar."
Marion Ewers (FDP)
Obwohl der Landesverband ihrer Partei sich für die Abschaffung der Stichwahl stark gemacht hatte, begrüßt die FDP-Kreisvorsitzende Marion Ewers das Urteil aus Münster. „Wir als FDP-Kreisverband Höxter waren nicht glücklich mit der Haltung unseres Landesverbandes in dieser Frage", sagt sie.
Wenn auch bei einer Stichwahl die Wahlbeteiligung nicht mehr so hoch sei wie im ersten Wahlgang, glaubt sie, dass gerade hier im ländlichen Raum das Interesse an der Person des künftigen Landrats oder des jeweiligen Bürgermeisters so groß sei, dass die Wahlbeteiligung doch passabel sein werde. Ob und wo die FDP eventuell mit eigenen Bewerbern ins Rennen geht, sei noch nicht entschieden. „Aber es wird keine Kandidaten auf Biegen und Brechen geben. Lieber verzichten wir darauf. Einen Kandidaten aufzustellen, nur damit man einen eigenen Kandidaten hat, das wird es bei uns nicht geben", sagt die Steinheimerin.
Jörg Volacek (Die Linke)
Jörg Volacek, Kreissprecher der Linken, hält die Gerichtsentscheidung für richtig. „Es spricht doch nichts dagegen, dass die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen im zweiten Wahlgang Mehrheiten neu sammeln können." Auch das Argument einer zu geringen Wahlbeteiligung hält Volacek nicht für stichhaltig.
„Wenn zum Beispiel bei der Landtagswahl die Wahlbeteiligung gering ist, gilt die Wahl doch trotzdem. Wahl ist Wahl." Ob die Linken eigene Bürgermeister- und Landrats-Kandidaten aufstellen werden, stehe noch nicht fest. „Wir haben uns da noch nicht positioniert", so der Linken-Kreissprecher.
Hans-Georg Heiseke (UWG)
Hans-Georg Heiseke, Fraktionsvorsitzender der UWG im Höxteraner Stadtrat, freut sich, dass die Stichwahl erhalten bleibt. „Obwohl sie eher den großen Parteien nützt als den kleineren. Aber eine Stichwahl ist ehrlicher", meint er. Heiseke rechnet mit „mindestens einer Handvoll Bewerber" für das Bürgermeisteramt in Höxter. Ob die UWG einen dieser Kandidaten unterstützen oder einen eigenen präsentieren wird, sei noch nicht entschieden.
Hermann Loges (BFH)
Auch Hermann Loges, Vorsitzender der Bürger für Höxter (BfH), hält die Beibehaltung der Stichwahl für richtig. „Damit können die demokratischen Prinzipien besser eingehalten werden." Auf das Verhalten der BfH in der Bürgermeisterkandidaten-Frage habe das Gerichtsurteil aber keinen Einfluss.
Loges warnt vor einem zu frühen und damit zu langen Wahlkampf: „Wir haben Entscheidungen in wichtigen und heiklen Fragen zu treffen. Es wäre gut, wenn das nicht vom Wahlkampf beeinflusst würde." Loges: „Wir haben noch alle Zeit der Welt und müssen nichts überstürzen. Im Lauf des ersten Halbjahres werden wir entscheiden, ob wir möglicherweise einen eigenen Bürgermeister-Kandidaten nominieren."