Herford/Kirchlengern. Auf dem ehrgeizigen Projekt lag von vornherein mehr Schatten als Licht. Am Ende eines zeitraubenden Genehmigungsverfahrens mit zwischenzeitlichem Störfeuer durch den Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) steht das „Aus“ für eine Photovoltaik-Anlage auf dem stillgelegten Teil der Bauschutt-Deponie Reesberg in Kirchlengern.
Hier wollte die Friedensfördernden Energiegenossenschaft Herford (FEGH) mit ihren 200 Beteiligten jährlich 427 Tonnen Kohlendioxid einsparen und 212 Haushalte versorgen. Vergangenen Mittwoch sollte der Pachtpreis mit dem Kreis Herford als Eigentümer verhandelt werden. Das hat sich erledigt, weil nachträgliche Brandschutzauflagen den Betrieb unrentabel machen.
Beginn eigentlich im April
Dabei sah es Mitte der Woche noch so aus, als könnten die Betreiber um das FEGH- Vorstandsmitglied Barbara Rodi im April mit dem Bau beginnen und im Sommer den Solarstrom ernten. Der Kreis Herford sprach sich für diese Bürger-Photovoltaik-Anlage aus. Und die Kirchlengeraner Gemeindepolitiker stimmten zu. 15 Mitglieder der FEGH trieben das Projekt energisch und guten Gewissens voran. Erste Erfahrungen waren mit einer kleineren Anlage auf dem Dach des Herforder Friedrichs-Gymnasiums gemacht worden. Und so war es für die Initiatoren auch nicht weiter überraschend, dass sich die Bearbeitung der im Frühjahr 2018 vorgestellten Pläne hinzog.
Zudem bot sich die Fläche an. Barbara Rodi: „Das Gelände konnte nicht großartig anders genutzt werden. Auf der frisch abgedeckten Fläche hatten sich noch keine Pflanzen gebildet. Bäume hätten ohnehin nicht gepflanzt werden können. Das Areal ist prädestiniert für eine Photovoltaik-Anklage, die dem Klimaschutz-Konzept des Kreises entspricht.“
Auf den Kreis als Genehmigungsbehörde folgte die Bezirksregierung in Detmold und schließlich wieder die Untere Naturschutzbehörde. Landesgesetze mussten beachtet werden, eine Baugenehmigung beantragt werden. Im Juni des vergangenen Jahres erhob im Naturschutzbeirat Bernd Meier-Lamering als Sprecher des BUND Einwände, wonach ihm eine sogenannte Kartierung fehle.
Deswegen sei die Artenschutzrichtlinie nicht berücksichtigt worden. Auch diese Hürde konnte genommen werden.
Allerdings, so Barbara Rodi, „hat sich das Projekt verzögert. Das steht außer Frage“. Mit dem Zeitverzug sank die Vergütung der Stromeinspeisung. Anfangs waren es 1 Prozent des Ertrags, die der FEGH weniger ausgeschüttet wurden. Seit Februar wären es 1,4 Prozent gewesen. Weil solche Anlagen grundsätzlich auf 20 Jahre ausgelegt sind, hätte sich der Verzögerungs-Verlust auf knapp 150.000 Euro summiert.
Auch das Corona-Virus funkte den Betreibern dazwischen
Die nächsten Probleme offenbarten sich zuletzt. Trotz vorliegender Baugenehmigung konnte der Bau nicht begonnen werden, weil das Corona-Virus den Betreibern dazwischen funkte. Barbara Rodi: „Die Module der Anlage sollten aus China kommen. Doch da sind die Betriebe geschlossen. Eine deutsche Anlage wäre für uns nicht finanzierbar gewesen. Und die Unterkonstruktion der Photovoltaikanlage sollte aus Norditalien angeliefert werden. Auch dort: Corona.“
Im Hochsommer 2020 wäre die Anlage in Betrieb gegangen. Wenn nicht Ende vergangener Woche der Brandschutz sämtliche Pläne zerstört hätte.