Harsewinkel. Zwischen den beiden Männern hatte es schon länger Ärger gegeben. Am Abend des 20. Juli 2019 griff einer zu einem Besenstiel und schlug dem anderen mehrmals auf Hüfte und Arm. Dabei brach der Unterarm des Angegriffenen. Jetzt wurde der Täter zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Als Auflage muss er 50 Sozialstunden leisten und sich bei der Suchtambulanz des LWL-Klinikums Gütersloh melden.
Der Richter nahm nämlich an, dass der 65-Jährige ein Alkoholproblem habe. Zur Tatzeit wurden 1,9 Promille Blutalkohol gemessen. Und der arbeitslose Mann gab an, alle paar Tage eine halbe Flasche Schnaps zu trinke, immer, wenn er Geld habe. Auch der Geschädigte sagte, er habe an dem Abend „zwei bis drei Bier“ getrunken.
Als der Richter meinte, das reiche kaum für die bei ihm festgestellten 1,6 Promille, fügte der 62-jährige Zeuge hinzu, es „kann schon sein, dass ein paar Korn dabei waren.“
Der Richter spricht von Selbstjustiz
Als Grund für die Schläge führte der Angeklagte an, der in derselben städtischen Unterkunft wohnende Nachbar habe wiederholt sein Fahrrad beschädigt, unter anderem die Speichen zersägt. Er habe das zwar nicht gesehen, aber er habe den Mann unter Verdacht: „Er hat mit allen Streit.“
Der Zeuge konnte sich den Angriff in der Nähe des Hauses indes nicht erklären. „Ich weiß nicht, was er sich dabei gedacht hat“, sagte er dem Richter. Der gebrochene Arm hatte operiert werden müssen und hielt den verletzten Frührentner fünf Tage lang im Krankenhaus.
Der Richter folgte dem Antrag der Staatsanwältin und sprach in dem Fall ebenfalls von Selbstjustiz. „Das geht so nicht“, mahnte er den geständigen Angeklagten, der bei dem Verletzten für sein Handeln auch um Entschuldigung bat. Bei einer Sachbeschädigung rufe man die Polizei und lauere niemandem mit einem Stock auf.