Gütersloh

Frau schafft es in Gütersloh aus Angst nicht in den Gerichtssaal

Die Angeklagte sollte sich wegen Geldwäsche verantworten.

Eine Angststörung verhinderte, dass es eine Frau in den Gerichtssaal in Gütersloh schaffte. | © Wolfgang Rudolf

28.08.2019 | 28.08.2019, 19:30

Gütersloh. Das hatte der Richter auch noch nicht erlebt. Eine akute Angststörung machte es einer Angeklagten unmöglich, an der Verhandlung teilzunehmen. In zwei vergeblichen Anläufen schaffte es die zitternde Frau nicht, die Schwelle des Gerichtssaals zu überwinden. Den Verfahrensbeteiligten gelang es unterdessen, die Sache dennoch zu beenden. Das Verfahren gegen die Angeklagte wurde ohne Auflagen eingestellt.

Der Frau war Geldwäsche vorgeworfen worden. Sie hatte im Oktober 2017 ein Home Office und in dem Zusammenhang auch ein Konto eingerichtet, auf das Kunden eines Internethandelsplatzes Gelder einzahlen konnten, auf das sie selbst aber keinen Zugriff hatte. So kamen 6.000 Euro abhanden. Denn wie der Verteidiger erkläre, hatte sich offenbar schon während des Identifizierungsverfahrens für das Home Office ein Unbekannter Zugriff verschafft und die Einzahlungen zweckentfremdend weitergeleitet.

Um aber einen Freispruch für die 45-Jährige zu erreichen, hätte die Verhandlung neu angesetzt werden müssen. Das hätte jedoch, so der Anwalt, angesichts der Erkrankung seiner Mandantin und der kostenintensiven erneuten Anreise der Zeugen in keinem vernünftigen Verhältnis zum Prozessgegenstand gestanden. So einigte man sich auf die Einstellung.