Neues Schuljahr

Wichtige Infos für Gütersloher Erstklässler-Eltern: Zusagen gibt es noch vor Weihnachten

In der vergangenen Woche konnten Eltern die Erstklässler an der Wunsch-Grundschule in Gütersloh anmelden. Wie geht es jetzt weiter? Hier gibt es alle Infos.

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt werden, sind im kommenden Schuljahr 2025/26 schulpflichtig. | © dpa

Anja Hustert
22.11.2024 | 22.11.2024, 19:45

Gütersloh. Spannende Tage für angehende I-Dötze: In der vergangenen Woche liefen an den Gütersloher Grundschulen die Anmeldungen. 1.089 Kinder werden nach Auskunft der Stadt im kommenden Jahr schulpflichtig. „Bei Anwendung der maximalen Aufnahmekapazität stünden 1.177 Schulplätze in Jahrgang eins zur Verfügung“, heißt es dazu auf Nachfrage bei Henning Matthes, Beigeordneter für den Bereich Schule.

Und wie geht es nun weiter? „Es ist beabsichtigt, dass die Familien noch vor Weihnachten eine Information erhalten, ob ihr Kind an der Schule aufgenommen werden kann, an der sie es im Anmeldezeitraum bis zum 15. November 2024 angemeldet haben“, erläutert Matthes.

Was passiert, wenn es zu viele Anmeldungen gibt?

Sollte die Anzahl der angemeldeten Kinder nach Abschluss des Anmeldezeitraumes die Aufnahmekapazität der Grundschule übersteigen, finde ein Auswahlverfahren statt. „Kriterien für die Auswahl sind zum Beispiel, wie weit der Weg zur Schule ist oder ob Geschwisterkinder auf der Schule sind. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleitung der jeweiligen Grundschule“, so der Beigeordnete.

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Klappt es mit der Wunsch-Schule?

Aber klappt es auch mit der Wunsch-Grundschule? Matthes: „Eins vorab: Wir hatten in den letzten Jahren und haben auch für das kommende Schuljahr ausreichend Schulplätze für alle Erstklässler. Das bedeutet, dass jedes Kind, das in Gütersloh wohnt und ab dem nächsten Jahr hier zur Schule gehen wird, einen Schulplatz an einer Grundschule in Gütersloh erhalten kann.“

Ob dies an der Wunsch-Grundschule der Fall sein kann, das könne er aber nicht versprechen. „Wir kennen zwar die Aufnahmekapazität der Schule und die Anzahl der Kinder, für die die Schule die jeweils nächstgelegene Schule ist, abzuwarten bleibt jedoch die Anzahl der Anmeldungen. Der Elternwunsch sei entscheidend.

Was passiert, wenn das Kind nicht angemeldet wurde?

Stellt sich heraus, dass im Zeitraum bis 15. November Eltern ihr schulpflichtiges Kind an keiner Grundschule angemeldet haben, dann erhalten sie von der Stadt ein Erinnerungsschreiben mit der Aufforderung und Fristsetzung. „Sollte auch diese Frist ungenutzt verstreichen, erfolgt eine Meldung an das Schulamt des Kreises Gütersloh zur Einleitung eines Mahnverfahrens“, so Matthes.