Kreis Gütersloh. Für Nutria und Bisam wird es in Kürze gefährlich im Kreis Gütersloh, für andere Tiere dagegen weniger. Sogenannte invasive Arten nehmen spürbar zu und stellen nach Meinung von Experten eine Bedrohung für die heimische Fauna und Flora dar. Neben dem Waschbären gehlören zu den Problemarten vor allem Nutria (Myocastor coypus) und Bisam (Ondatra zibethicus). Sie verursachen durch ihre Bautätigkeit erhebliche Schäden an Ufern, Dämmen und erzeugen sogenannte Fraßschäden in landwirtschaftlichen Kulturen sowie Naturschutzgebieten. Nutrias stammen ursprünglich aus Südamerika, der Bisam, ein Nager aus der Gruppe der Wühlmäuse, hat seinen Ursprung in Nordamerika.
Nun soll ihre Population eingedämmt werden. Eine entsprechende Vereinbarung tritt zum 1. August in Kraft. Sie sieht unter anderem Prämien für jeden erlegten Bisam und Nutria vor.
Verletzungsgefahr für Kühe
Betroffen von den Schäden sind Landwirte, die wie Weizen oder Mais anbauen, aber auch artengeschützte Pflanzen wie der Rohrkolben. Auch die Teichmuscheln sind durch Nutria und Bisam bedroht. In landschaftsgeschützten Grün- und Weideflächen entsteht gerade in Gewässernähe durch die Bauaktivitäten der Tiere die Gefahr, dass sich Weidevieh schwer verletzt. Die Kühe brächen auf dem unterhöhlten Untergrund ein, heißt es in einer Mitteilung des Kreises.
Vertreter der Kommunen, Behörden des Kreises, der Landwirtschaft und der Kreisjägerschaft haben sich mit der Frage befasst, wie die Bestände von Nutria und Bisam wirksam reguliert werden können. Sie erarbeiteten ein Konzept, das der europarechtlichen Verpflichtung Rechnung trägt, intensive Maßnahmen gegen die Ausbreitung invasiver Arten zu unternehmen.
So viel gibt es pro erlegtem Tier
Die neue Vereinbarung gilt zunächst für drei Jahre und das in allen Städten und Gemeinden des Kreises. Sie sieht vor, dass die Kommunen und die Wasser- und Bodenverbände den Kampf gegen Nutria und Bisam gemeinsam mit Fängern und Jägern regeln. Es wird eine einheitliche Prämie für jeden im Kreisgebiet erlegten Nutria oder Bisam von zehn Euro gezahlt. Um den Fang oder das Erlegen nachzuweisen, müssen die Jäger den Schwanzes des Tieres bei den Erfassungsstellen abgeben.
Die Fänger und Jäger sind dabei strikt angehalten, den Tier-, Natur- und Artenschutzes sowie das Jagdrecht zu beachten. Dazu gibt es vom Kreis Gütersloh zwei Merkblätter unter www.kreis-guetersloh.de (Ordnung/Jagd- und Fischereiwesen). Bei einer ähnlichen Aktion im Jahr 2017 wurden insgesamt 2.000 Nutria und Bisam gefangen oder geschossen.