Zum Schutz Bielefelder Bürger

Böllerfreie Zonen in Bielefeld - Sparrenburg und Boulevard

Die Stadt Bielefeld und die Polizei untersagen das Mitbringen und Zünden von Böllern und Raketen an zwei markanten Stellen in der Stadt.

Am Bielefelder Boulevard teffen sich jedes Jahr tausende Partygänger. Feiern ja - böllern verboten. | © Barbara Franke

20.12.2024 | 20.12.2024, 07:00

Bielefeld. Der Boulevard am Hauptbahnhof und die Sparrenburg werden dieses Jahr wieder für viele Bielefelderinnen und Bielefelder Treffpunkt sein, um den Jahreswechsel zu feiern. Die Stadt geht davon aus, dass mehrere tausend Besucherinnen und Besucher von dort aus das Silvesterfeuerwerk beobachten möchten.

Um dem Sicherheitsbedürfnis der Feiernden Rechnung zu tragen, erklären Stadt und Polizei den engeren Bereich der Sparrenburg sowie das Bahnhofsviertel am Boulevard für die Silvesternacht wie in den vergangenen Jahren zur „böllerfreien Zone“. Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern wird in den beiden Bereichen untersagt. Entsprechende Zugangskontrollen werden durchgeführt.

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Der Zugang zur Bielefelder Sparrenburg wird am Silvesterabend ab etwa 20 Uhr kontrolliert. Nur Personen ohne Feuerwerkskörper dürfen das Gelände betreten. Mit dieser Zugangsbeschränkung übt die Stadt Bielefeld ihr Hausrecht aus. Polizei sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes werden auf dem Burggelände präsent sein.

Stadt Bielefeld weist auf Böllerverbote hin

Zusätzlich weisen zum Jahreswechsel entsprechende Plakate an den Zugängen zu Burg und Promenade sowie an der Brücke auf die böllerfreie Zone hin. Neben den Zugangsregelungen für das Burggelände werden wie in den vergangenen Jahren ausgewählte Straßen zur Burg gesperrt.

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Auch der Boulevard ist wie in den Vorjahren böllerfreie Zone. Das Böllerverbot gilt in der Silvesternacht von 22 bis 2 Uhr für den Boulevard einschließlich Ostwestfalenplatz und Europaplatz sowie für die Fläche hinter den nordwestlichen Gebäudekomplexen, begrenzt durch den Ostwestfalendamm und die Joseph-Massolle-Straße.

Weitere Informationen dazu gibt es auf der Webseite www.bielefeld.de/oeffentliche-bekanntmachungen.