Verbotszonen in Bielefeld

Silvester 2024: Wo bekomme ich Böller in Bielefeld und wo ist Feuerwerk verboten?

Der Umgang mit Feuerwerk ist mit Risiken behaftet. Darum gibt es strenge Vorschriften zum Umgang. Auch Verbotszonen sind in Bielefeld eingerichtet.

Vom Johannisberg aus gesehen sorgte das Feuerwerk Silvester 2023/24 über Bielefeld für schöne Fotomomente. | © Oliver Krato

Ingo Müntz
30.12.2024 | 30.12.2024, 08:13

Bielefeld. In Bielefeld startet heute der Verkauf von Böllern und Raketen. Pyrotechnik für die Neujahrsnacht darf an den letzten drei Werktagen des Jahres über den Ladentisch gehen.

Der Boulevard am Hauptbahnhof und die Sparrenburg werden Silvester dieses Jahr wieder für viele Bielefelderinnen und Bielefelder Treffpunkt sein, um den Jahreswechsel zu feiern. Die Stadt geht davon aus, dass mehrere tausend Besucherinnen und Besucher von dort aus das Silvesterfeuerwerk beobachten möchten. Sie weißt gleichzeitig auf Verbotszonen hin.

Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) rechnet gegenüber dem Vorjahr mit 15 Prozent mehr Ware in den Läden. 2023 verzeichnete die Branche nach eigenen Angaben einen Umsatz von 180 Millionen Euro. Die Böller-Branche verzeichnete zuletzt einen Trend weg von bloßen Knallkörpern hin zu Verbundfeuerwerken und Feuerwerksbatterien - diese Produkte machen demnach inzwischen 50 Prozent des Umsatzes aus.

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Verbot neben Kliniken, Kirchen und Fachwerk

Raketen- und Böllerfans müssen auch dieses Jahr Silvester darauf achten, wo sie Feuerwerk zünden dürfen - und wo das verboten ist. Aus Brandschutzgründen und zum Schutz vor Verletzungen haben zahlreiche Kommunen Böllerverbotszonen eingerichtet.

Bundesweit untersagt ist Pyrotechnik ohnehin in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen oder brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern. Daneben haben die Städte die Möglichkeit, weitere Gebiete für die Böllerei zu sperren.

Verbotszonen in Bielefeld

Aufgrund erhöhter Sicherheitsbedürfnisse haben Stadt Bielefeld und Polizei den Bereich der Sparrenburg sowie das Bahnhofsviertel am Boulevard für die Silvesternacht wie in den vergangenen Jahren zur „böllerfreien Zone“. Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern wird in den beiden Bereichen untersagt. Entsprechende Zugangskontrollen werden durchgeführt.

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Zusätzlich weisen zum Jahreswechsel entsprechende Plakate an den Zugängen zu Burg und Promenade sowie an der Brücke auf die böllerfreie Zone hin. Neben den Zugangsregelungen für das Burggelände werden wie in den vergangenen Jahren ausgewählte Straßen zur Burg gesperrt.

Auch der Boulevard ist wie in den Vorjahren böllerfreie Zone. Das Böllerverbot gilt in der Silvesternacht von 22 bis 2 Uhr für den Boulevard einschließlich Ostwestfalenplatz und Europaplatz sowie für die Fläche hinter den nordwestlichen Gebäudekomplexen, begrenzt durch den Ostwestfalendamm und die Joseph-Massolle-Straße.

Wer verkauft Feuerwerk in Bielefeld

Neben den großen Discountern wie Lidl, Aldi, Penny und Netto, Kaufland und Rewe verkaufen auch Baumärkte noch vereinzelt Feuerwerk ab heute. Das ist möglich, da der eigentliche Starttermin, der 29. Dezember, auf einen Sonntag fällt. Bauhaus, Hornbach und Obi verkaufen allerdings kein Feuerwerk. Freie Baumärkte und ausgesuchte Filialen können über den Verkauf selbst entscheiden. Der Verkauf endet am 31. Dezember. Außerdem gibt es einen Lagerverkauf bei Dragon Fireworks.

Riskanter Umgang mit Böllern und Raketen

Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der Silvesternacht parkende Autos. Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, muss in der Regel haften. Tatsächlich kennen Autobesitzer den Schuldigen aber eher selten. Haben er oder sie eine Teilkasko-Versicherung, können sie den Schaden melden und regulieren lassen. Selbst wenn ein Verursacher feststeht, ist dieser Weg gangbar. Natürlich holt sich die Versicherung das Geld nach der Regulierung von der Schädigerin oder dem Schädiger zurück.

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Zu den typischen Schäden einer Silvester-Nacht zählen zudem Raketen, die durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein Brand entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist dies ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung. In der Regel lassen sich solche Schäden leicht vermeiden, wenn Fenster und Dachluken verschlossen sind.

Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber leider nicht selten: Ein verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft - zum Beispiel an den Augen - ein dauerhafter Schaden bleibt zurück. Niemand weiß, wer den Kracher abgeschossen hat. Der oder die Verletzte kann also niemanden in die Pflicht nehmen. Dann bleiben er oder sie auf ihren Schadenersatzansprüchen sitzen. Hier hilft eine private Unfallversicherung. Sie fragt nicht nach dem Verursacher.

Ärzte und Polizisten fordern Böllerverbot

Ärztevertreter und Polizisten fordern ein generelles Anwendungsverbot für Böller und Raketen und verweisen auf die Verletzungsgefahr und die Belastung der Krankenhäuser. Einsatzkräfte befürchten auch erneute Angriffe mit Böllern. Immer wieder verletzen sich Menschen beim Umgang mit Pyrotechnik schwer - teils sogar tödlich. Am vergangenen Jahreswechsel starb etwa in Koblenz ein 18-Jähriger beim Zünden eines Böllers. Ein 22-jähriger Mann kam im sächsischen Boxberg beim Zünden einer verbotenen Kugelbombe ums Leben.

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Die Strafe bei Verstößen

Bei Verstößen gegen die Böllerverbote drohen Strafen - teils werden bei Zuwiderhandlungen mehrere Zehntausend Euro fällig. Im sächsischen Zwickau etwa können Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Privatpersonen dürfen nur Feuerwerk der Kategorie 1 (in geschlossenen Räumen zulässig, Verkauf ab 12 Jahren) und 2 (Nur im Freien abbrennen, Verkauf ab 18 Jahren). Kategorie 3 und 4 darf nur von ausgebildeten Experten gezündet werden.