Gütersloh. Der Jahreswechsel wird traditionell mit Knallern, Böllern und Feuerwerken gefeiert. Damit aus der Tradition keine unschönen Folgen entstehen und der Übergang ins neue Jahr friedlich bleibt, haben die Polizei, Feuerwehr und Ordnungsamt in Gütersloh in einer gemeinsamen Pressemitteilung Tipps für einen sicheren Umgang mit Feuerwerk veröffentlicht.
Demnach existiert in Gütersloh kein generelles Böllerverbot. Das Zünden von Feuerwerkskörpern in Wohngebieten ist jedoch zeitlich begrenzt und ausschließlich am 31. Dezember von 22 Uhr bis zum 1. Januar um 1 Uhr gestattet.
Lesen Sie auch: Silvester mit Haustieren: Tierärzte aus dem Kreis Gütersloh geben wichtige Tipps
Für die Sicherheit aller Beteiligten ist es von größter Bedeutung, ausschließlich geprüfte Feuerwerkskörper zu verwenden. Diese sind an der BAM-Prüfnummer (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) erkennbar. Von selbst gebauten oder illegal erworbenen Knallkörpern geht eine erhebliche Gefahr aus, weshalb deren Verwendung strikt untersagt ist. Die Gebrauchsanweisungen der Feuerwerkskörper, insbesondere bei größeren Feuerwerksbatterien und Systemen, sollten rechtzeitig und gründlich gelesen werden.
Vorsichtsregeln für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern
Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist ausschließlich Erwachsenen vorbehalten und sollte niemals unter Alkoholeinfluss erfolgen. Feuerwerkskörper dürfen ausschließlich im Freien und auf festem Untergrund gezündet werden, wobei ein Sicherheitsabstand von mindestens fünf Metern zu Personen, Gebäuden und Fahrzeugen einzuhalten ist.
Für das sichere Abfeuern von Raketen werden Getränkekisten mit leeren Flaschen als Startrampen empfohlen, da einzeln stehende Flaschen umkippen können. Das Zünden von Feuerwerkskörpern in der Hand sowie das Werfen von Böllern von Balkonen oder durch Fenster ist zu unterlassen. Zur Brandprävention sollten Fenster, Dachluken und Türen geschlossen bleiben und brennbare Gegenstände von Balkonen entfernt werden.
Die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sind in der Silvesternacht mit verstärkten Kräften im Einsatz. Bei Bränden oder Unfällen ist umgehend die Feuerwehr oder der Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 zu verständigen, die Polizei ist unter 110 erreichbar.
Waffen- und Messerverbot bei öffentlichen Veranstaltungen
Obwohl keine konkreten Gefahrenhinweise für die Silvesternacht im Kreis Gütersloh vorliegen, wird die Polizei bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, insbesondere bei Gewaltdelikten, konsequent einschreiten. Es besteht ein ausdrückliches Waffen- und Messerverbot auf öffentlichen Veranstaltungen.
Nach den Feierlichkeiten ist eine ordnungsgemäße Entsorgung der Feuerwerksreste und anderen Mülls erforderlich. Das Liegenlassen von Abfällen auf öffentlichen Flächen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und verursacht vermeidbare Kosten für die Allgemeinheit durch den Einsatz der Stadtreinigung. Die Stadtverwaltung appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, durch eigenverantwortliches Handeln zur Sauberkeit der Stadt beizutragen.
Parallel zu den Bemühungen der lokalen Behörden beginnt die Bezirksregierung Detmold, zeitgleich mit dem Start des Feuerwerksverkaufs am 28. Dezember, mit Kontrollen von Silvesterfeuerwerk im Einzelhandel. Das teilt die Behörde ebenfalls in einer Pressemitteilung mit. Die Bezirksregierung möchte so sicherstellen, dass nur zugelassene Feuerwerkskörper verkauft und gesetzliche Höchstmengen nicht überschritten werden.
Sicherheitskontrollen durch die Bezirksregierung Detmold
Die Feuerwerkskörper müssen mit der von der Zulassungsstelle vergebenen Registriernummer und mit dem CE-Zeichen gefolgt von einer vierstelligen Nummer gekennzeichnet sein. Laut der Behörde könnte dies beispielsweise so aussehen: Registriernummer: 0589-F2-1234; CE-Zeichen: CE 0589.
Lesen Sie auch: Silvester feiern im Kreis Gütersloh: Alle Partys und Veranstaltungen im Überblick
Die Kontrollen sollen darüber hinaus auch die Überprüfung der Lagerbedingungen und Fluchtwegsicherung umfassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder oder Strafen. So dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 an Erwachsene verkauft werden, während Artikel der Kategorie 1, wie Knallerbsen oder Knallteufel, nicht an unter Zwölfjährige abgegeben werden dürfen.
Einen vollständigen Überblick über die Sicherheitshinweise und entsprechende Gebrauchsanleitungen sind auf der Internetseite der Bezirksregierung unter www.bezreg-detmold.nrw.de einsehbar.