Düsseldorf. Als getestet gilt man in Nordrhein-Westfalen ab sofort nur noch, wenn der Corona-Schnelltest oder PCR-Test höchstens 24 Stunden alt ist. Zuvor lag die Grenze bei 48 Stunden. Das geht aus der neuen Coronaschutz-Verordnung hervor, die seit Mittwoch gilt.
Einen entsprechend frischen Test muss man als Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesener überall dort vorweisen, wo die 3G-Regel gilt - also zum Beispiel in Restaurants oder beim Friseur.
Schunkeln ohne Maske erlaubt
Für manche Bereiche - wie Diskotheken oder Karnevalsveranstaltungen in Räumen - gilt sogar die 3Gplus-Regel: Hier darf ein Schnelltest nur sechs Stunden alt sein. Dann ist auf Karnevalspartys jedoch unter anderem Schunkeln ohne Maske ausdrücklich erlaubt.
In der Verordnung heißt es, dass man auf eine Maske bei „Karnevalsveranstaltungen und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen mit Mitsingen, Schunkeln oder Tanzen in Innenräumen" verzichten kann. Voraussetzung für den Zutritt ist aber - wie zum Beispiel bereits in Diskotheken - die 3Gplus-Regel.
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Die Karnevalshochburgen Köln und Düsseldorf setzen auf noch schärfere Vorgaben: In den abgesperrten Bereich vor dem Düsseldorfer Rathaus dürfen zum „Hoppeditz-Erwachen" am 11.11. nur geimpfte oder genesene Zuschauer. In Köln gilt zum Karnevalsbeginn am Donnerstag in der Altstadt und im Zülpicher Viertel in den abgesperrten Bereichen sowie in allen Kneipen die 2G-Regel. (dpa)