Düsseldorf (epd). Die NRW-Landesregierung hat zwei neue Informations- und Beratungsangebote für Prostituierte eingerichtet. Über das Internetportal www.cara.nrw können sich Menschen, die käuflichen Sex anbieten, über Themen wie Gesundheit, Finanzen, Wohnen, Recht und Arbeit informieren, wie Gleichstellungsministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf erklärte. In neun Sprachen können Ratssuchende dort Hilfe und Unterstützung erhalten.
Zudem wird im Rahmen eines Modellprojekts eine landesweite Koordinierungsstelle für Prostituierte eingerichtet, die bei weitergehenden Fragen beraten und informieren soll. Die Koordinierungsstelle, die über www.cara.nrw zu erreichen ist, wird vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Dortmund und der Aids-Hilfe NRW getragen. Das Land NRW unterstützt das bis Juni 2024 laufende Projekt mit 750.000 Euro. Die neuen Angebote sollen die bereits bestehenden Beratungsstellen für weibliche Prostituierte in Dortmund und Bochum ergänzen. Das Land unterstützt diese beiden Einrichtungen in diesem Jahr mit über 380.000 Euro.
Auf dem Straßenstrich oder in privaten Wohnungen seien viele Frauen schutzlos gewesen
Wegen der Corona-Krise war die Prostitution zwischen März 2020 und Mai 2021 in NRW weitestgehend verboten. Laut der Ministerin habe dies dazu geführt, dass viele aus dem Ausland stammende Prostituierte in ihre Heimatländer zurückgekehrt seien, andere seien vermutlich in die Illegalität gegangen und hätten ihre Dienstleistungen auf dem Straßenstrich oder in privaten Wohnungen angeboten. Viele Frauen seien in dieser Situation schutzlos gewesen, betonte Scharrenbach.
Die Entwicklung spiegelt sich in der Statistik. Zwischen 2019 und 2020 ging die Zahl der gemeldeten Prostituierten in NRW um mehr als ein Drittel zurück: von rund 9.500 auf 6.300. Die meisten Frauen stammten aus Rumänien, Deutschland und Bulgarien. Die Ministerin erwartet nun allerdings, dass die Zahl der Prostituierten nach Aufhebung des Verbotes wieder steigen werde.
Zugleich zeigt die Entwicklung nach Ansicht der Ministerin, dass ein Sexkaufverbot kontraproduktiv wäre. Damit schütze man die Frauen nicht, "sondern setze sie Gefahren aus". So gebe es durchaus Frauen, die freiwillig die sexuelle Dienstleistung anböten. Deutlich zu trennen davon seien Zwangsprostitution und damit verbundener illegaler Menschenhandel. Das vom Bund beschlossene und im Juli 2017 in getretene Prostituiertengesetz solle deshalb verstärkt dazu genutzt werden, die betroffenen Frauen besser zu schützen und "mehr Druck auf Kriminelle" auszuüben.