Corona-Regeln

Lockerungen für Geimpfte ab Montag - NRW wartet nicht auf den Bund

In NRW gelten jetzt Lockerungen für Menschen, die geimpft sind oder die schon Corona hatten. Sie müssen zum Beispiel vor einem Friseurbesuch nicht mehr zum Schnelltest. Welche Nachweise sind nötig?

Auch in NRW gelten ab sofort Sonderregeln für Geimpfte. | © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

03.05.2021 | 06.05.2021, 16:36

Düsseldorf (dpa/epd/mika). In Nordrhein-Westfalen gelten ab diesem Montag erstmals neue Regeln für Menschen, die bereits vollständig geimpft sind oder von einer Corona-Infektion genesen sind. Sie müssen etwa im Einzelhandel oder beim Friseur keinen negativen Schnelltest mehr vorlegen. Allerdings sind gewisse Fristen einzuhalten.

Vorteile bekommen Geimpfte und Genesene etwa beim „Click and Meet" im Einzelhandel, bei Besuchen in Zoos und Botanischen Gärten oder beim Friseurbesuch. Dort bekommen Kunden im Moment eigentlich nur Zutritt, wenn sie einen höchstens 24 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen können.

Diese Testpflicht entfällt nun von diesem Montag an für diejenigen, die seit 14 Tagen einen vollständigen Impfschutz haben oder durch einen mindestens 28 Tage alten positiven PCR-Test nachweisen können, dass sie bereits eine Corona-Infektion überstanden haben. Das betrifft immer mehr Menschen. Bis zum Wochenende waren laut Robert Koch-Institut (RKI) bereits 1,3 Millionen Menschen in NRW zweimal geimpft, 650.000 Menschen galten als genesen.

Wie können Impfung oder Genesung nachgewiesen werden?

Die Testpflicht entfällt für jene Menschen, die entweder mit ihrem Impfpass oder einer Bescheinigung des Arztes eine vollständige Impfung nachweisen können - in der Regel also nach zwei Impfungen - oder für Menschen, die erstens eine überstandene Infektion nachweisen können plus zweitens eine anschließende mindestens einmalige Impfung. Das teilte eine Sprecherin des NRW-Gesundheitsministeriums mit.

Die dritte Möglichkeit für eine Befreiung von der Testpflicht besteht im Nachweis einer durchgestandenen Infektion durch ein positives Testergebnis, das auf einer Laboruntersuchung beruht - also mit PCR-Test oder vergleichbaren Methoden. Solch ein dokumentiertes Testergebnis soll mindestens 28 Tage alt sein und höchstens sechs Monate zurückliegen."Der Impf- und der Genesungsnachweis dienen derzeit lediglich als Alternative zu einem Testnachweis", so die Ministeriumssprecherin. Es genüge jedes Dokument oder jeder eindeutige digitale Nachweis, der die Personenzuordnung ermöglicht und den Zeitpunkt der Impfung oder des PCR-Tests sowie die ausstellende Stelle erkennen lässt. Bei Zweifeln sei dadurch eine Überprüfungsmöglichkeit gegeben.

Nicht gelten soll hingegen der Nachweis vorhandener Coronavirus-Antikörper durch einen Antikörpertest, was theoretisch auch jenen Erleichterungen bringen könnte, die von ihrer Infektion zunächst keine Kenntnis hatten, zum Beispiel, weil sie symptomlos verlief. "Ein Antikörpertest entspricht nicht den Vorgaben zur Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis und gilt daher nicht als ausreichender Nachweis", so das Ministerium.

Auch Quarantäne kann entfallen

Auch die Quarantäne für Reisende, die aus Corona-Risikogebieten nach NRW kommen, kann demnach für Geimpfte und bereits Infizierte entfallen. In den Schulen entfällt für diese Personengruppe die Testpflicht - allerdings werden Schüler bislang kaum geimpft.

„Es ist ein erster Schritt, Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichzustellen", hatte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Wochenende gesagt. „Von geimpften und genesenen Menschen geht keine größere Gefahr aus als von negativ getesteten Personen. Deshalb nehmen wir für diese Personengruppe Grundrechtseingriffe insoweit wieder zurück."

Damit wartet NRW nun genau wie viele andere Bundesländer nicht auf entsprechende bundesweite Beschlüsse. In den nächsten Tagen soll in Berlin über einen Entwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) beraten werden. Dieser sieht neben den in NRW nun vorweggenommenen Regelungen unter anderem vor, dass Geimpfte und Genesene sich nicht an Ausgangsbeschränkungen halten müssen und mehr Freiheiten für private Treffen mit Personen aus anderen Haushalten bekommen.

Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) sagte in der ARD, er halte es für realistisch, dass die geplante Verordnung am Mittwoch ins Kabinett komme und noch bis Freitag die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erhalte. Scholz drang im Gespräch mit der Funke Mediengruppe auf weitreichende Ausnahmen von den Corona-Beschränkungen für Geimpfte, etwa bei Ausgangssperren. Für einen Bürger mit vollständigem Impfschutz, der „nur mit geringster Wahrscheinlichkeit einen anderen gefährdet", seien bestimmte Beschränkungen schwer zu rechtfertigen. Auch Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans dringt auf eine schnelle Einigung. "Die weitgehenden Grundrechtseinschränkungen dürfen kein Dauerzustand werden", sagte der CDU-Politiker gegenüber Funke.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zeigte sich optimistisch. Das Corona-Kabinett werde in seiner Sitzung am Montag einen ersten Entwurf zu Geimpften, Genesenen und tagesaktuell Getesteten diskutieren, sagte Spahn. Wenn man diesen Entwurf nun in der Bundesregierung schnell abstimmen könne, könnten die neuen Regeln sicherlich auch in dieser oder in den nächsten ein, zwei Wochen umgesetzt werden.

Erster Kreis in NRW startet als Modellregion

Derweil startete der Kreis Coesfeld als erster Kreis in das NRW-Projekt Modellregion in der Corona-Krise. Am Montag beginnt in Havixbeck kreisweit ein erstes Projekt mit der Öffnung eines Fitness- und Rehastudios. Maximal 35 Mitglieder dürfen sich gleichzeitig mit Ausweis und Luca-App zu Kursen anmelden. Voraussetzung ist ein aktueller negativer Corona-Test.

In den kommenden Tagen und Wochen sollen außerdem Kulturveranstaltungen, vereinzelt geöffnete Freibäder und Reitsport ermöglicht werden. „Die Dauer des Projektes hängt von jedem von uns ab", sagten Landrat Christian Schulze Pellengahr (CDU) und die elf Bürgermeister des Kreises im Vorfeld und riefen dazu auf, die Hygienemaßnahmen noch strenger einzuhalten.

Zahlreiche Kommunen hatten sich beim Land beworben, um bei den Modellprojekten mitzumachen. 14 wurden ausgesucht - darunter auch die Stadt und der Kreis Paderborn. Doch durch das hohe Infektionsgeschehen verzögert sich der Start fast überall.