Berlin. Die Bundesregierung will das Wohnungseigentumsgesetz (1951) schnell reformieren. Betroffen sind die Besitzer von bundesweit rund zehn Millionen Eigentumswohnungen, sprich fast jeder vierten Wohnung. Das Bundeskabinett hat den von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) vorgelegten Entwurf bereits beschlossen.
Gesetzesentwurf Neue Risiken für Besitzer von Eigentumswohnungen
Die Bundesregierung will das Wohnungseigentumsgesetz schnell reformieren. Doch nicht nur Verbraucherschützer befürchten finanzielle Nachteile und Haftungsrisiken für Wohnungsbesitzer. Auch der BGH hat Bedenken.

11.05.2020 | Stand 13.05.2020, 11:51 Uhr

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